Die Kriterien für die Anrechnung eines weiteren CAS sind: Das CAS muss thematisch passend sein, mindestens die gleiche Anzahl ECTS-Punkte umfassen und der Abschluss darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. Ausgeschlossen sind CAS Programme, die bereits Teil eines absolvierten DAS- oder MAS-Abschlusses der Teilnehmer:in sind, beziehungsweise die im Rahmen eines weiteren DAS- oder MAS-Programms angerechnet werden sollen. Über die Anrechnung entscheidet die Programmleitung. Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung.
Der erfolgreiche Abschluss der fünf CAS-Programme (5 × 10 ECTS) sowie der Master-Thesis (10 ECTS) führt zum MAS-Abschluss.
Hinweis: Mit dem Abschluss von drei CAS Digital Construction können Sie das
DAS Digital Construction erlangen. Mehr Infos dazu finden Sie
hier.