Übertritt von Universität, ETH oder Fachhochschule zur HSLU
Die akademischen Leistungen aus einem universitären, ETH oder Fachhochschul-Studium können angerechnet werden. Hierzu wird ein Gespräch mit dem Studiengangleiter bzw. der Studiengangleiterin empfohlen. Zusätzlich wird pro erfolgreich absolviertem Studiensemester ein Monat Arbeitswelterfahrung angerechnet. Gesetzlich sind insgesamt 12 Monate einschlägige Arbeitswelterfahrung erforderlich. Diese müssen vor Beginn des zweiten Studienjahres in Form eines einschlägigen Praktikums nachgewiesen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich für ein praxisintegriertes Bachelorstudium (PiBS) anzumelden.
Eintritt mit Aufnahmeprüfung: Zulassungsstudium
Zugelassen zum Zulassungsstudium sind Personen ab dem 25. Altersjahr, die keine Berufsmaturität haben, jedoch eine mindestens dreijährige Berufslehre abgeschlossen und eine mindestens einjährige Arbeitswelterfahrung in einem Fachbereich des gewählten Studiengangs haben. Mehr Informationen zum Zulassungsstudium.
Eintritt mit ausländischem Diplom
Mit vergleichbarem schulischem Abschluss an einer ausländischen oder internationalen Schule ist ein Studium an der Hochschule Luzern – Technik & Architektur möglich.
Die swissuniversities Website dient als Orientierung für die Zulassung:
· Ausländischer Schulabschluss
· Internationale Baccalaureate
Vergleichbare Abschlüsse zur Berufs- und Fachmatura, insbesondere aus Deutschland und Österreich werden akzeptiert. So ist mit einem Abitur der prüfungsfreie Eintritt möglich. Zusätzlich ist eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit im Fachbereich des gewählten Studiengangs oder ein Praktikumsvertrag mit einem Unternehmen für das Studium im PiBS-Modell erforderlich.
Studieninteressierte mit einer Fachhochschulreife und einer abgeschlossenen, fachlich verwandten Berufsausbildung sind ohne weitere Auflagen zum Studium zugelassen.
Eintritt mit «sur dossier»
Generell können individualisierte Zugänge ermöglicht werden, wenn eine gleichwertige Vorbildung und eine langjährige Berufserfahrung mit Bezug zum gewünschten Studiengang
nachgewiesen werden können, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäss vorangegangenen Kapiteln und Studienordnung (Anhang A1) nicht erfüllen.
Für diese «sur Dossier» Zulassung muss die Person bei Studienstart mindestens 25 Jahre alt sein. Der Antrag auf «sur Dossier-Aufnahme» ist auszufüllen und von der Leitung Bachelor & Master genehmigen zu lassen.
Sprachliche Voraussetzungen
Für alle deutschsprachigen Studiengänge werden Deutschkenntnisse auf Level C1 vorausgesetzt. Sie haben entweder mindestens die letzten zwei Jahre Ihrer Schullaufbahn eine deutschsprachige Schule besucht oder verfügen über ein offizielles Zeugnis vor Studienbeginn.
Im englischsprachigen Studium «
BSc Energy and Environmental Systems Engineering» werden Englischkenntnisse auf Level C1 mit einem Zertifikat verlangt oder Sie haben mindestens in den letzten zwei Jahren Ihrer Schullaufbahn eine englischsprachige Schule besucht. Deutschsprachige Studierende, die ihre Schulbildung in der Schweiz auf der Sekundarstufe II absolviert haben, können mit Level B2 einsteigen und müssen vor Beginn des 2. Studienjahres den Sprachnachweis auf Level C1 vorweisen. Dieser kann mit Sprachkursen an der Hochschule erwerben werden – gratis und mit Anrechnung der Credits ans Studium.