Obwohl in Theorie, Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung eigentlich klar geregelt, ist das Thema der örtlichen Zuständigkeit in der Praxis ein wiederkehrender Streitpunkt zwischen Sozialhilfeorganen und war deswegen Thema der Tagung 2016. Die jetzige Tagung knüpft mit der Vertiefung verschiedener Knacknüsse daran an.
Wann begründet und beendet jemand einen Unterstützungswohnsitz? Wie verhält es sich mit dem Campingplatz, dem Hotel oder wenn gar ein Sonderzweck zum Wohnen im Ort geführt hat? Knacknüsse werden bei der korrekten Sachverhaltsabklärung und bei Ausländerinnen und Ausländern geknackt, die ohne Bewilligung den Kanton wechseln. Knacknüsse finden sich auch im Verfahren, bei der Notfallhilfe, bei der Abgrenzung vom sozialhilferechtlichen Unterstützungswohnsitz versus zivilrechtlichen Wohnsitz und anderen Zuständigkeitsanknüpfungen. Ein Blick in die Rechtsprechung rundet die Tagung ab.