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Fachseminar Die örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe

Bevor die Bedürftigkeit einer Person geprüft wird, stellt sich bei Sozialhilfeanträgen die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Die Zuständigkeit ist bei Neugesuchen zu prüfen, aber auch während der laufenden Unterstützung. Der Wegzug lässt die örtliche Zuständigkeit einer Gemeinde entfallen. Aber wann ist ein Wegzug anzunehmen? Diese und andere Fragen behandelt das Seminar (siehe nachstehende Übersicht).

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

In der Übersicht

In der Praxis stellen sich zahlreiche Anwendungsfragen:

  • Wie ist in unklaren Fällen der Unterstützungswohnsitz zu ermitteln (z.B. Wohnen im Hotel, auf dem Zeltplatz, im Hobbyraum)?
  • Im Heim kann in der Regel kein Unterstützungswohnsitz begründet werden – aber was gilt als Heim?
  • Wer ist zuständig, wenn jemand keinen Unterstützungswohnsitz hat oder wenn jemand z.B. wegen Wohnungsverlust in der Nachbarsgemeinde vorübergehend unterkommt?
  • Wenn jemand ohne Wohnsitz vom Ausland kommend ins Spital eingeliefert wird, wer zahlt die Behandlungskosten?
  • Wann kommt Notfallhilfe zum Zuge und wie weit geht diese?
  • Wie wird der Unterstützungswohnsitz von Kindern bestimmt, die fremdplatziert werden, insbesondere wenn die Eltern den Wohnort wechseln?
  • Welche Rolle spielt bei interkantonalen Platzierungen die IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen)?
  • Wie ist bei Zuständigkeitsstreitigkeiten kantonsübergreifend und zwischen den Gemeinden vorzugehen?

Im Fachseminar werden die relevanten rechtlichen Regelungen des Zuständigkeitsgesetzes (ZUG) mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung vermittelt. Den Teilnehmenden werden zudem die Abwicklung von Notfallunterstützungen nach ZUG und weitere Verfahrensfragen nähergebracht. Für die Frage der innerkantonalen Zuständigkeit steht das kantonale Recht der Arbeitskantone der Teilnehmenden im Zentrum. Im Fachseminar werden auch andere Zuständigkeitsregelungen, mit welchen die Sozialhilfe im Alltag ebenfalls in Berührung kommt, behandelt. So sind Gegenstand der polizeiliche Wohnsitz (Einwohnerregister) und der zivilrechtliche Wohnsitz, Wohnsitzregelungen bei den Ergänzungsleistungen und in der Pflege. Die zuständigkeitsrechtlichen Auswirkungen der IVSE wird ebenfalls Eingang ins Fachseminar finden. Es wird aufgezeigt, weshalb die Zuständigkeiten in gewissen Fällen auseinanderfallen.

Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Mehr Informationen

Ziele
Die Teilnehmenden

  • kennen die einschlägigen Rechtsnormen und dazugehörige Rechtsprechung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach ZUG und dem kantonalen Sozialhilferecht
  • verfügen über praktische Herangehensweisen, um im Berufsalltag komplexe Fragestellungen zum Unterstützungswohnsitz (Erwachsener und Minderjähriger), Aufenthalt und weiteren Fragen bewältigen zu können
  • kennen das Verfahren bei Zuständigkeitsstreitigkeiten und bei Notfallunterstützungen gemäss ZUG und kantonalem Recht
  • verstehen, weshalb andere Rechtsgebiete abweichende Zuständigkeiten aufweisen können (etwa IVSE, Sozialversicherungen, Einwohnerkontrolle) und kennen die Unterschiede der massgebenden Begriffe.

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Facts

Start

21.01.2027

Ende

22.01.2027

Anmeldeschluss

20.12.2026

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 840.–

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Art

Kurzprogramm

Unterrichtszeiten

09:15 - 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe (auch Asylsozialhilfe) und des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes
  • Mitglieder von Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Fachpersonen von Sozialberatungsstellen, Mitarbeitende von Sozialdiensten in Institutionen, Spitälern, Gefängnissen etc. und ZUG- sowie IVSE-Stellen
Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Bemerkungen

Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

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Weitere Informationen

  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

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Kursleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Dozierende

Lic. iur. Ruth Schnyder, Advokatin

Präsidentin Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

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