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CAS Sozialhilferecht Vertiefte Auseinandersetzung mit praxisrelevanten Fragen

Das CAS Sozialhilferecht ist darauf ausgerichtet, praxisbezogenes sozialarbeiterisches Wissen mit den notwendigen juristischen Kenntnissen zu verbinden. Es vermittelt zudem ausgewählte Inhalte zum materiellen Sozialhilferecht und typischen Schnittstellen im Privat- und Sozialversicherungsrecht.

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Das CAS-Programm findet in Kooperation mit der Berner Fachhochschule statt.

In der Übersicht

Fachpersonen sind herausgefordert, die Leistungen der Sozialhilfe in einem korrekten, transparenten Verfahren auszugestalten und zu bemessen. Dabei sollten die bedürftigen Personen adäquat einbezogen werden. Genau dazu befähigt das CAS Sozialhilferecht:

Mehr Informationen

Im ersten Teil setzen sich die Teilnehmenden vertieft mit praxisrelevanten Fragen zum Sozialhilfeverfahren auseinander und verbinden dabei rechtliches mit sozialarbeiterischem Wissen. Sie können zentrale Herausforderungen der Verfahrensgestaltung erkennen und sind in der Lage, die grundlegenden Verfahrensschritte korrekt zu gestalten. Sie machen sich bewusst, welche wichtigen rechtsstaatlichen Aufgaben sie wahrnehmen.

Nach dem zweiten Teil verfügen Teilnehmende über rechtlich relevantes Wissen zu wesentlichen Fragen des materiellen Sozialhilferechts, der Subsidiarität sowie zu Schnittstellen der Sozialhilfe zu anderen Rechtsbereichen (zum Beispiel zum Familienrecht).

In diesem passenden Blog-Beitrag erfahren Sie noch mehr. 

Das CAS-Programm besteht aus:
- dem Fachkurs Sozialhilfeverfahren
- vier wählbaren Fachseminaren (zur Auswahl stehen sieben Fachseminare)
- der Schriftlichen Arbeit
Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Datenplan rechts.

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Facts

Start

20.05.2027

Ende

26.05.2028

Anmeldeschluss

15.04.2027

Dauer

12 Monate

Kosten

CHF 7'800.–

siehe weitere Infos unter Bemerkungen

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Abschluss

Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Sozialhilferecht

Art

CAS

ECTS

15

Unterrichtszeiten

09:15 bis 16:45 Uhr

Durchführungsort

Bern
Luzern

Zielgruppe

Das CAS-Programm richtet sich an Sozialarbeitende und weitere Fachpersonen, die als Rechtsanwendende massgeblich im Sozialhilfeverfahren einbezogen sind.

Voraussetzungen

Wichtig: Das CAS-Programm kann nur nach erfolgreichem Abschluss des Fachkurses Sozialhilfeverfahren besucht werden. 

Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung). 
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld verfügen.

Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.

Anbieter

Soziale Arbeit

Bemerkungen
  • Kosten: Gesamthaft CHF 7’800.– (Fachkurs: CHF 4’200.–, zusätzliche Weiterbildungstage für das CAS-Programm: CHF 3’600.–) inklusive digitaler Unterlagen. Nicht inbegriffen sind Auslagen für zusätzliche Pflichtlektüre, allfällige Reisen, Unterkunft und Verpflegung.
  • Der Unterricht findet in Luzern und Bern statt.

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Wichtige Informationen

  • Dozierende

    (99.6 KB) .PDF 

  • Flyer

    (146.3 KB) .PDF 

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Fachkurs Sozialhilfeverfahren

  • Fachkurs Sozialhilfeverfahren

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Fachseminare 2027 (Durchführung 2026-2027)

  • Fachseminar Die örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe

  • Fachseminar Bedürftigkeit und Bemessung der persönlichen und wirtschaftlichen Hilfe

  • Fachseminar Pflichten in der Sozialhilfe – Gestaltung von Auflagen, Umfang mit Pflichtverletzungen

  • Fachseminar Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe – von Liegenschaften bis Twint-Einnahmen

  • Fachseminar Finanzierung ambulanter und stationärer Massnahmen aus dem Sozialbereich – Sozialhilfe oder wer sonst?

  • Fachseminar Bevorschussung, Verrechnung und Rückerstattung in der Sozialhilfe

  • Fachseminar Sozialhilfe und Migration: Asylsozialhilfe, ordentliche Sozial- oder Nothilfe?

Dieses Programm ist Teil folgender Weiterbildungen

  • MAS Sozialarbeit und Recht

  • MAS Sozialarbeit und Recht – Vertiefung Kindes- und Erwachsenenschutz

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Mehr zum Thema

  • Blog Soziale Arbeit: «Alles, was wir tun, muss rechtlich Hand und Fuss haben»

  • Blog-Beitrag: «Wir müssen das Bild der Beistandsperson positiv verändern»

  • Blog Soziale Arbeit: «In der Sozialarbeit gibt es enorm viele Berührungspunkte mit dem Recht»

  • Blog Soziale Arbiet: «Drei Wege zum Glück»

  • Buchtipp aus unserem Verlag "Das Schweizerische Sozialhilferecht"

Illustration aus Video

Weiterbildungsangebot Soziale Sicherheit

Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit unterstützt Beratungspersonen in der Sozialen Arbeit in ihrem anspruchsvollen Berufsalltag. Erfahren Sie, welche Ansätze wir verfolgen, welche Vorteile sich Ihnen durch unsere Weiterbildungen im Bereich Soziale Sicherheit bieten und wie Sie und Ihr ganzes Team davon profitieren können!

Anmeldung

  • Informationen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Daten

  • Hier geht's zu den Daten 

Programmleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

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