Wer muss ein Sprachzertifikat einreichen?
Den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten wird nach der Aufnahmeprüfung mitgeteilt (in den Monaten April und Mai), ob sie ein Sprachzertifikat einreichen müssen.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Nachfolgend ist das erforderliche Mindestniveau in Deutsch für die jeweiligen Studienrichtungen aufgelistet. Für die meisten Studienrichtungen gibt es die Möglichkeit, bis zum 15. August ein Sprachzertifikat mit einer Stufe tiefer als der hier angegebenen einzureichen. In diesen Fällen muss innerhalb der ersten beiden Studiensemester an dem hochschulinternen Sprachenzentrum ein Sprachzertifikat für das eigentlich erforderliche Mindestniveau erworben werden. Genaue Informationen erhalten Sie mit dem Studienplatzangebot.
Bachelor-Studiengänge
- Bachelor of Arts in Music: Niveau B2
- Bachelor of Arts in Music/Komposition: Niveau B2
- Bachelor of Arts in Music/Musiktheorie: Niveau B2
- Bachelor of Arts in Music/Kirchenmusik: Niveau B2
- Bachelor of Arts in Music/Blasmusikdirektion: Niveau B2
- Bachelor of Arts/Musik und Bewegung: Niveau C1
Master-Studiengänge
Master of Arts in Music
- Major Performance Klassik Instrumental: Niveau B1
- Major Performance Klassik Vokal: Niveau B1
- Major Performance Jazz: Niveau B1
- Major Solo Performance: Niveau B1
- Major Orchester: Niveau B1
- Major Kammermusik: Niveau B1
- Major Kirchenmusik: Niveau B2
- Major Interpretation in Contemporary Music: Niveau B1
- Major Music and Art Performance: Niveau B1
- Major Dirigieren: Niveau B1
- Major Komposition: Niveau B1
- Major Music and Digital Creation: Niveau B1
- Major Artistic Research: Niveau Deutsch B1 / Niveau Englisch C1
Master of Arts in Musikpädagogik
- Major Instrumental-/Vokalpädagogik: Niveau B2
- Major Schulmusik II: Niveau C1
- Major Musiktheorie: Niveau C1
Doktorat
- PhD Artistic Research: Niveau Deutsch B1 / Niveau Englisch C1
Wann ist das Sprachzertifikat einzureichen?
Das Sprachzertifikat muss nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Es wird empfohlen, bereits vorhandene Sprachzertifikate (Deutsch) bei der Bewerbung einzureichen. Im Falle einer Zulassung zum Studium müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse bis spätestens 15. August durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Wichtig: Bei einem Sprachzertifikat handelt es sich um das offiziell bestätigte Ergebnis einer Sprachprüfung über die vier Kompetenzen «Lesen», «Schreiben», «Hören», «Sprechen». Der Nachweis eines Sprachkursbesuchs oder die erfolgreiche Abschlussprüfung eines Sprachkurses gelten nicht als Sprachzertifikat. Die Immatrikulation kann erst dann erfolgen, wenn das Sprachzertifikat vorliegt. Bitte kümmern Sie sich sofort nach Studienplatzzusage um einen Prüfungstermin bei der möglichen Institution Ihrer Wahl (siehe unten), da die Prüfungstermine lange im Voraus gebucht werden müssen.
Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Folgende Zertifikate (Ausstellungsjahr 2025) werden für die Zulassung zu einem Studium akzeptiert:
Deutsch-Zertifikate (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben – bestanden)
Englisch-Zertifikate
Das Zertifikat muss aus dem Jahr des beabsichtigten Studienantritts stammen oder darf zum Studienbeginn nicht älter als 6 Monate sein.
Wer ist vom Sprachnachweis befreit?
Vom Nachweis ausreichender Deutsch-Sprachkenntnisse ist befreit, wer Deutsch als Muttersprache spricht oder die Schulausbildung in deutscher Sprache absolviert hat.