Wer muss ein Sprachzertifikat einreichen?
Den betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten wird nach der Aufnahmeprüfung mitgeteilt (in den Monaten April und Mai), ob sie ein Sprachzertifikat einreichen müssen.
Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Nachfolgend ist das erforderliche Mindestniveau in Deutsch für den Eintritt in die jeweiligen Studienrichtungen aufgelistet.
Bachelor-Studiengänge
- Bachelor of Arts in Music: Niveau B1
- Bachelor of Arts in Music/Komposition: Niveau B1
- Bachelor of Arts in Music/Musiktheorie: Niveau B1
- Bachelor of Arts in Music/Kirchenmusik: Niveau B1
- Bachelor of Arts in Music/Blasmusikdirektion: Niveau B1
- Bachelor of Arts/Musik und Bewegung: Niveau B2
Master-Studiengänge
Master of Arts in Music
- Major Performance Klassik Instrumental: Niveau A2
- Major Performance Klassik Vokal: Niveau A2
- Major Performance Jazz: Niveau A2
- Major Solo Performance: Niveau A2
- Major Orchester: Niveau A2
- Major Kammermusik: Niveau A2
- Major Kirchenmusik: Niveau B1
- Major Interpretation in Contemporary Music: Niveau A2
- Major Music and Art Performance: Niveau A2
- Major Dirigieren: Niveau A2
- Major Komposition: Niveau A2
- Major Music and Digital Creation: Niveau A2
- Major Artistic Research: Niveau Deutsch A2 / Niveau Englisch C1
Master of Arts in Musikpädagogik
- Major Instrumental-/Vokalpädagogik: Niveau B2
- Major Schulmusik II: Niveau C1
- Major Musiktheorie: Niveau C1
Doktorat
- PhD Artistic Research: Niveau Deutsch A2 / Niveau Englisch C1
Wann ist das Sprachzertifikat einzureichen?
Das Sprachzertifikat muss nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. Es wird empfohlen, bereits vorhandene Sprachzertifikate (Deutsch) bei der Bewerbung einzureichen. Im Falle einer Zulassung zum Studium müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse bis spätestens 15. August durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Wichtig: Bei einem Sprachzertifikat handelt es sich um das offiziell bestätigte Ergebnis einer Sprachprüfung über die vier Kompetenzen «Lesen», «Schreiben», «Hören», «Sprechen». Der Nachweis eines Sprachkursbesuchs oder die erfolgreiche Abschlussprüfung eines Sprachkurses gelten nicht als Sprachzertifikat. Die Immatrikulation kann erst dann erfolgen, wenn das Sprachzertifikat vorliegt. Bitte kümmern Sie sich sofort nach Studienplatzzusage um einen Prüfungstermin bei der möglichen Institution Ihrer Wahl (siehe unten), da die Prüfungstermine lange im Voraus gebucht werden müssen.
Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Folgende Zertifikate werden für die Zulassung zu einem Studium akzeptiert:
Deutsch-Zertifikate (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben – bestanden)
Englisch-Zertifikate
Wer ist vom Sprachnachweis befreit?
Vom Nachweis ausreichender Deutsch-Sprachkenntnisse ist befreit, wer Deutsch als Muttersprache spricht oder die Schulausbildung in deutscher Sprache absolviert hat.