Der interne Anmeldeschluss an der HSLU ist jeweils der 15. Januar, also nachdem Du dein erstes Semester in der Schweiz absolviert hast. Danach wird deine Bewerbung von der Studiengangleitung geprüft. Die Nominationen finden in den darauffolgenden Wochen statt.
Siehe Ablauf für die Eingaben hier.
Jedes Land hat seine eigenen Regeln bezüglich Einreise-, Studierenden-, Besucher:innen- und anderen Visa. Es ist extrem wichtig, dass Du dich im Voraus darüber informierst, welche Regeln für das Land deiner Wahl gelten für Menschen mit deiner Staatsbürgerschaft / deinem Herkunftsland. Die meisten Hochschulen informieren darüber auf ihre Website. Es liegt in deiner Verantwortung, sicherzustellen, dass Du über die nötigen Dokumente verfügst, die dich zum Studium im Land deiner Wahl berechtigen.
Um das dritte und vierte Semester im Ausland absolvieren zu können, musst Du in den ersten beiden Semestern die vollen 60 ECTS Credits erworben haben. Wer diese Voraussetzung in den ersten beiden Semestern nicht erfüllt, darf nicht im Ausland studieren.
Studierende, die nach der Verkündung der Nominationen und nach Fälligkeit des Semesterbeitrags vom obligatorischen Agreement für das Double Degree im dritten und vierten Semester zurücktreten, haften für den gesamten Beitrag und allfällig zusätzlich anfallende Gebühren.