Es gilt das Studienreglement (hier). Sie müssen also nachweisen, dass Ihre Berufstätigkeit mindestens 40 Prozent eines vollen Arbeitspensums beträgt und aus einer qualifizierten Tätigkeit besteht.
- Grundsätzlich sind die 40 % während des gesamten Semesters gefordert. Das Pensum von mind. 40 % muss in der Arbeitsbestätigung erwähnt sein.
- Zur detaillierten Beurteilung kann von einer 'mathematischen Herleitung' ausgegangen werden (bspw. zuerst 30 % später im selben Semester, 50 %).
Beachten Sie dazu auch die Frage "Darf ich den Job im Semester wechseln?"