Voraussetzung für die Zulassung zum ersten Auslandssemester ist gemäss unserem Studienreglement (Art. 16; Abschnitt 1 und 5) der erfolgreiche Abschluss der Assessmentstufe. In der Regel bedeutet das 60 ECTS-Credits. Du kannst dich für dein erstes Auslandssemester bewerben, wenn Du in den ersten beiden Semestern (Assessmentstufe) mindestens 54 ECTS-Credits erworben hast. Zusätzlich müssen alle nicht muttersprachig Englisch sprechenden Studierenden mit einem anerkannten Ausweis belegen, dass sie über Englischkenntnisse auf Stufe C1 oder höher verfügen. Mehr Informationen zu den Mindestanforderungen bei den Englischkenntnissen findest Du auf unserer Website. Falls Du die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllst, darfst Du dein Auslandssemester nicht antreten. Studierende, die 60 ECTS-Credits erworben haben, können ihre Partnerhochschule frei wählen während Studierenden mit nur 54 ECTS- Credits eine Partnerhochschule in Europa zugewiesen wird.
Genaue Informationen zum Ablauf findest Du hier.
Studierende sind selbst verantwortlich für den Erwerb der nötigen Studierendenvisa und Einreisebewilligungen für das Auslandssemester in einem Land ihrer Wahl. Hierbei sind in verschiedenen Ländern unterschiedliche Prozesse zu befolgen und die Dauer, bis die benötigten Dokumente ausgestellt sind, kann stark variieren. Letzteres ist auch abhängig vom Herkunftsland und der Staatsbürgerschaft der Studierenden. Üblicherweise stellt die Partnerhochschule eine Bestätigung aus, die dem Visumsantrag beigelegt werden muss.
Der vom Bund finanzierte Swiss European Mobility Fund (SEMP) ist eine Stiftung mit dem Zweck, die Mobilität von Studierenden innerhalb von Europa zu fördern. Im Fall von einigen Destinationen in Europa (und einigen wenigen ausserhalb) kommst Du als Studierende:r im Bachelor International IT Management eventuell in Frage für Zuschüsse für das obligatorische Auslandssemester. Dabei gilt es zu bedenken, dass der Förderbetrag limitiert ist. Konkret heisst das, dass nicht alle bezugsberechtigten Studierenden in den Genuss der Förderung kommen, falls sich mehr als eine Person für dieselbe Partnerhochschule entscheidet. Aus Gründen der Fairness werden die SEMP-Fördergelder für das obligatorische Auslandssemester verlost. Partneruniversitäten und -hochschulen, die in Frage kommen für SEMP-Zuschüsse sind als solches gekennzeichnet im Portfolio der Partnerhochschulen.