Der Patentierung von Software ist in der Schweiz und im europäischen Raum Grenzen gesetzt. In gewissen Fällen kann jedoch Software an sich patentiert werden. Patentierbar kann Software insbesondere auch dann sein, wenn sie in ein physisches System (Gerät) implementiert ist. Dies ist insbesondere für den Bereich der Robotik von besonderem Interesse. Patentanwalt Dr. Philipp Rüfenacht befasst sich in seiner Praxis mit der Patentierung von Software und vermittelt in der Community die entsprechenden juristischen und technischen Voraussetzungen.