In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Angehörigen, die ihre Pflegeleistungen über ambulante Pflegeorganisationen abrechnen und dafür entschädigt werden, stark gestiegen. Damit rückt die Angehörigenpflege zunehmend in den Fokus von Politik, Leistungstragenden und Öffentlichkeit. Medien berichten über neue Geschäftsmodelle im Care-Bereich, Krankenkassen warnen vor Fehlanreizen und steigenden Kosten, Kantone und Gemeinden diskutieren über Regulierung, Qualitätssicherung und Finanzierung.
Die politische Debatte hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Während der Bundesrat derzeit keinen grundsätzlichen Anpassungsbedarf auf Gesetzesebene sieht, fordern Parlamentarierinnen und Parlamentarier strengere Vorgaben und eine stärkere Regulierung von Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige anstellen. Gleichzeitig wächst der Druck auf Kantone und Gemeinden, auf die dynamische Entwicklung zu reagieren.
Die Entschädigung pflegender Angehöriger ist für viele Betroffene eine wichtige Entlastung und eine notwendige Anerkennung ihrer Arbeit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, was passiert, wenn familiäre Pflege Teil eines wachsenden Marktes wird.
Der Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik beleuchtet diese Entwicklung aus unterschiedlichen Perspektiven. Im Zentrum stehen die rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die Sicht der Finanzierenden sowie die Erfahrungen und Herausforderungen aus Sicht der pflegenden Angehörigen.
Programm und Referierende
09.00 Uhr
Eintreffen und Begrüssungskaffee
09.15 Uhr
Begrüssung und Einführung ins Thema
Jörg Haslbeck, designierter Direktor Hochschule Luzern - Soziale Arbeit
09.30 Uhr
Angehörigenpflege im Schweizer Sozialversicherungssystem – Grundlagen, Entwicklungen und offene Fragen
Dr. Iren Bischofberger, Senior Researcher TdLab, ETH Zürich
10.00 Uhr
Wer trägt die Kosten? Finanzierungslogiken und Steuerungsanreize in der Angehörigenpflege
Dr. Christoph Kilchenmann, stv. Direktor und Leiter Tarifstrukturen & Amtstarife, prio.swiss
10.30 Uhr
Pause
11.00 Uhr
Anerkennung, Unterstützung und Systemgrenzen – was pflegende Angehörige wirklich brauchen
Tobias Holzgang, Leiter Angehörige pflegen, Caritas Schweiz
11.30 Uhr
Podiumsdiskussion: Anerkennung, Qualität, Finanzierbarkeit – wie weiter?
12.15 Uhr
Schlusswort und Dank
Prof. Jonas Willisegger, Leiter CC Public and Nonprofit Management, Hochschule Luzern – Wirtschaft
12.30 Uhr
Ende der Veranstaltung und Apéro riche
Kurzportraits der Referierenden (folgt)
Moderation
Jörg Haslbeck, designierter Direktor Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
Sarah Mantwill, Research Director, CC for Learning Health Systems, Universität Luzern
Zielpublikum
Der Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik richtet sich an Führungskräfte, Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sowie an Fachleute in öffentlichen und privaten Organisationen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.
Der Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik
Der Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik befasst sich mit aktuellen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen, die eine hohe gesellschaftspolitische Relevanz für die Schweiz haben. Trägerorganisationen des Kongresses sind die Hochschule Luzern, das Luzerner Forum für Sozialversicherungen und Soziale Sicherheit und die Universität Luzern. Der Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik findet 2026 zum vierzehnten Mal statt – in diesem Jahr zum ersten Mal an unserem neuen Standort "Perron" der HSLU Hochschule Luzern Wirtschaft und Soziale Arbeit.
Kosten
Tagungsbeitrag: CHF 250.-
Studierende: CHF 100.-
Inklusive Begrüssungskaffee, Pausenerfrischungen und Apéro riche
Tagungsbeitrag online: CHF 200.-
Studierende online: CHF 50.-
Anmeldung
Die Platzzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist der 17. November 2026.
Bei der Anmeldung können Sie zwischen einer physischen oder digitalen Kongress-Teilnahme wählen. Nachträgliche Wechsel sind nur bis zehn Tage vor dem Anlass möglich. Bei einem Rückzug der Anmeldung bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bleiben 50% der Kongresskosten geschuldet. Bei einem Rückzug der Anmeldung später als zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen bleiben 100% der Kongresskosten geschuldet.