Im Zeitmodell „berufsbegleitend“ üben Studierende eine studienrelevante berufliche Tätigkeit aus. Diese Tätigkeit muss inhaltlich zum Studiengang passen und ermöglicht, Praxismodule zu absolvieren und anrechnen zu lassen. Das Teilzeitmodell richtet sich an Studierende, die ihr Studium aus persönlichen Gründen – beispielsweise aufgrund von Familie, Spitzensport, politischem Engagement oder anderen Verpflichtungen – zeitlich reduzieren möchten. In diesem Modell ist keine studienrelevante Erwerbstätigkeit vorgesehen. Die Studiendauer verlängert sich bei beiden Zeitmodellen auf mindestens vier Jahre.