Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.
Dieses Fachseminar widmet sich den wesentlichen Grundlagen für die Feststellung des Sozialhilfeanspruchs und die Bemessung der Sozialhilfe von Migrant:innen. Dabei werden einerseits die Grundlagen beleuchtet und die (zunehmenden) Verknüpfungen des Migrations- und Sozialhilferechts thematisiert. Andererseits geht das Fachseminar auf besondere Praxisprobleme ein, die sich insbesondere bei der Klärung des Anspruchs stellen und die bei der Bemessung der Sozialhilfe für Migrant:innen besonders herausfordernd sind.
Dazu wird eine Übersicht geboten, welche Person aufgrund ihres ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus im Grundsatz welche sozialhilferechtlichen Ansprüche geltend machen kann.
In diesem Zusammenhang gehen wir auch auf die migrationsrechtlichen Grundlagen inkl. Beleuchtung des Familiennachzugs sowie Anspruch auf Kantonswechsel ein.
Anhand von typischen Praxisfragen und aktueller Rechtsprechung wird insbesondere Umfang und Leistungsart im Asyl- und Flüchtlingsbereich vertieft. Es wird geklärt, welcher Spielraum den Kantonen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben verbleibt und wie dieser in der Praxis grundrechtskonform auszugestalten ist, wobei auch der Anspruch auf Hilfe in Notlagen gem. Art. 12 BV näher beleuchtet wird.
Kantonale Unterschiede in Vollzugs- und Organisationsstrukturen werden thematisiert und auf die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Migrationsbehörden sowie Herausforderungen in der Zusammenarbeit eingegangen.
Des Weiteren wird thematisiert, welche migrationsrechtlichen Folgen ein Sozialhilfebezug haben kann, wie auf allfällige Pflichtverletzungen zu reagieren ist (Kürzungen, Einstellungen, ausländerrechtliche Folgen, etc.) und wie diese rechtsstaatlich korrekt umzusetzen sind.