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Fachseminar Sozialhilfe und Migration: Asylsozialhilfe, ordentliche Sozial- oder Nothilfe?

Festzustellen, wer mit welchem Aufenthaltsstatus Anspruch auf welche sozialhilferechtlichen Leistungen hat, ist in einem komplexen Zusammenspiel von bundes- und kantonalrechtlichen Normen im Arbeitsalltag nicht immer einfach.

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

Dieses Fachseminar widmet sich den wesentlichen Grundlagen für die Feststellung des Sozialhilfeanspruchs und die Bemessung der Sozialhilfe von Migrant:innen. Dabei werden einerseits die Grundlagen beleuchtet und die (zunehmenden) Verknüpfungen des Migrations- und Sozialhilferechts thematisiert. Andererseits geht das Fachseminar auf besondere Praxisprobleme ein, die sich insbesondere bei der Klärung des Anspruchs stellen und die bei der Bemessung der Sozialhilfe für Migrant:innen besonders herausfordernd sind.

Dazu wird eine Übersicht geboten, welche Person aufgrund ihres ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus im Grundsatz welche sozialhilferechtlichen Ansprüche geltend machen kann.

In diesem Zusammenhang gehen wir auch auf die migrationsrechtlichen Grundlagen inkl. Beleuchtung des Familiennachzugs sowie Anspruch auf Kantonswechsel ein.

Anhand von typischen Praxisfragen und aktueller Rechtsprechung wird insbesondere Umfang und Leistungsart im Asyl- und Flüchtlingsbereich vertieft. Es wird geklärt, welcher Spielraum den Kantonen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben verbleibt und wie dieser in der Praxis grundrechtskonform auszugestalten ist, wobei auch der Anspruch auf Hilfe in Notlagen gem. Art. 12 BV näher beleuchtet wird.

Kantonale Unterschiede in Vollzugs- und Organisationsstrukturen werden thematisiert und auf die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Sozial- und Migrationsbehörden sowie Herausforderungen in der Zusammenarbeit eingegangen.

Des Weiteren wird thematisiert, welche migrationsrechtlichen Folgen ein Sozialhilfebezug haben kann, wie auf allfällige Pflichtverletzungen zu reagieren ist (Kürzungen, Einstellungen, ausländerrechtliche Folgen, etc.) und wie diese rechtsstaatlich korrekt umzusetzen sind.

Mehr Informationen

Ziele
Die Teilnehmenden

  • erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsgrundlagen, insbesondere auch über ausgewählte kantonale Rechtsordnungen zur Bemessung der Sozialhilfe für Migrant:innen
  • können die Rechtsstellung einer Person anhand ihres ausländerrechtlichen Status umschreiben
  • können sich in den rechtlichen Grundlagen zur Bestimmung des Sozialhilfeanspruchs von Migrant:innen orientieren
  • können beschreiben, welche Personengruppe in welchem Umfang Anspruch auf Sozial- und Nothilfe hat
  • können komplexere Praxisfragen, etwa zur Bemessung der Sozialhilfe bei Migrant:innen, zu Pflichtverletzungen und Sanktionen, rechtlich fundiert erläutern und differenzierte und korrekte Lösungen erarbeiten
  • können abschätzen, welche migrationsrechtliche Konsequenzen ein Sozialhilfebezug in einem kontrakten Einzelfall für eine ausländische Person haben könnte

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Facts

Start

22.04.2027

Ende

23.04.2027

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 840.–

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Art

Kurzprogramm

Unterrichtszeiten

09:15 bis 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe und insbesondere im Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge
  • Mitarbeitende von Migrationsämtern
  • Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, insbesondere im Bereich der Migration
  • Mitglieder von Sozialhilfebehörden.
Anbieter

Soziale Arbeit

Weitere Informationen

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  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

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Kursleitung und Dozierende

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

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Dr. iur. Anne Kneer, Hauptabteilungsleiterin Arbeitsbedingungen

Amt für Wirtschaft und Arbeit St. Gallen

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Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

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