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Fachseminar Die örtliche Zuständigkeit in der Sozialhilfe

Bevor die Bedürftigkeit einer Person geprüft wird, stellt sich bei Sozialhilfeanträgen die Frage nach der örtlichen Zuständigkeit. Die Zuständigkeit ist bei Neugesuchen zu prüfen, aber auch während der laufenden Unterstützung, beispielsweise wenn unklar ist, ob die unterstützte Person weggezogen ist.

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

In der Übersicht

In der Praxis stellen sich zahlreiche Anwendungsfragen wie z.B.: Wie ist in unklaren Fällen der Unterstützungswohnsitz zu ermitteln? Im Heim kann in der Regel kein Unterstützungswohnsitz begründet werden – aber was gilt als Heim? Wie wird der Unterstützungswohnsitz von Kindern bestimmt, die fremdplatziert werden, insbesondere wenn die Eltern den Wohnort wechseln?

Weitere interessante Fragen und Informationen finden Sie in der detaillierten Ausschreibung.

Mehr Informationen

Ziele
Die Teilnehmenden

  • kennen die einschlägigen Rechtsnormen und dazugehörige Rechtsprechung zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach ZUG und dem kantonalen Sozialhilferecht
  • verfügen über praktische Herangehensweisen, um im Berufsalltag komplexe Fragestellungen zum Unterstützungswohnsitz (Erwachsener und Minderjähriger), Aufenthalt und weiteren Fragen bewältigen zu können
  • kennen das Verfahren bei Zuständigkeitsstreitigkeiten und bei Notfallunterstützungen gemäss ZUG und kantonalem Recht
  • verstehen, weshalb andere Rechtsgebiete abweichende Zuständigkeiten aufweisen können (etwa IVSE, Sozialversicherungen, Einwohnerkontrolle) und kennen die Unterschiede der massgebenden Begriffe.

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Facts

Start

14.01.2026

Ende

15.01.2026

Anmeldeschluss

20.12.2025

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 840.–

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Art

Seminar

Unterrichtszeiten

09:15 - 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe (auch Asylsozialhilfe) und des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes
  • Mitglieder von Sozialhilfebehörden und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden
  • Fachpersonen von Sozialberatungsstellen, Mitarbeitende von Sozialdiensten in Institutionen, Spitälern, Gefängnissen etc. und ZUG- sowie IVSE-Stellen
Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Bemerkungen

Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

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Weitere Informationen

  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

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Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung 

Kursleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Dozierende

Lic. iur. Ruth Schnyder, Advokatin

Präsidentin Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

E-Mail anzeigen

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+41 41 367 48 48

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