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Fachseminar Freiheitsbeschränkende und bewegungseinschränkende Massnahmen in der Behindertenarbeit

Im Fachseminar werden die rechtlichen Grundlagen von freiheitsbeschränkenden Massnahmen vermittelt und der Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen unter einer ethischen, sozial- und sonderpädagogischen Perspektive beleuchtet. Dabei wird eine fachliche Diskussion zur Reduktion von freiheitsbeschränkenden Massnahmen angeregt. Im Rahmen von Fallsupervisionen werden aktuelle Fallbeispiele besprochen.

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In der Übersicht

Beschränkungen bezüglich der Einnahme von Nahrungs- und Genussmitteln. Vorenthalten von Kommunikationsmittel. Vorgaben hinsichtlich Tagesplanung. Abgeschlossene Kühlschränke und andere Schränke. Einschluss im Time-Out-Raum. Fixierung im Bett oder Rollstuhl. Ruhigstellen mit Medikamenten. Elektronische Überwachung mittels Kameras und anderer elektronischer Hilfsmittel.
Das ist eine kleine Auswahl von möglichen Formen freiheitsbeschränkender Massnahmen, die in der stationären Behindertenhilfe vorkommen.

Mehr Informationen

Bei all diesen Massnahmen stellen sich Fragen der rechtlichen Zulässigkeit. Gleichzeitig müssen ethische und sozial- sowie sonderpädagogische Überlegungen angestellt werden zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen. Gerade in der stationären Behindertenarbeit haben diese Fragen eine immense Bedeutung. Denn freiheitsbeschränkende Massnahmen bedürfen immer einer kritischen Reflexion hinsichtlich der Vermeidbarkeit und der Verhältnismässigkeit (Zweckeignung, Notwendigkeit, Zumutbarkeit). In diesem Zusammenhang erweisen sich auch Konzepte zur Reduktion von freiheitsbeschränkenden Massnahmen als richtungsweisend.

Die Teilnehmenden

  • kennen die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen sowie die ethischen und sozialen resp. sonderpädagogischen Diskussionen zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen,
  • kennen Konzepte zur Reduktion von freiheitsbeschränkenden Massnahmen,
  • haben die Möglichkeit, unter Wahrung der Anonymität und des Datenschutzes eigene Fälle im Rahmen von Fallsupervisionen zu besprechen.

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Facts

Datum

03.11.2026

Anmeldeschluss

13.10.2026

Dauer

1 Tag

Kosten

CHF 360.–

Leitung
  • Prof. Dr. Pia Georgi-Tscherry
  • Prof. Peter Mösch
Art

Kurzprogramm

Unterrichtszeiten

09:15 bis 16:15 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Dozierende
  • Prof. Pia Georgi-Tscherry, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
  • Prof. Peter Mösch Payot, lic. iur. LL.M., Dozent und Projektleiter, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
Zielgruppe

Fachpersonen aus der Behindertenhilfe, kantonalen Verwaltungen, Behörden.

Anbieter

Soziale Arbeit

Dieses Fachseminar ist Teil folgender Weiterbildung

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  • SAS Praxis-Spezialist:in HEVE

Anmeldung

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Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung 

Leitung und Dozentin

Prof. Dr. Pia Georgi-Tscherry

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 99

E-Mail anzeigen

Leitung und Dozent

Prof. Peter Mösch

Professor

+41 41 367 48 85

E-Mail anzeigen

Kontakt

Michèle Birrer

Programmorganisatorin

+41 41 367 48 46

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