Master of Science in Sozialer Arbeit
Linien- und Stabsfunktionen bei Sozial- und Gesundheitsdepartementen, öffentlichen Sozialen Diensten, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen oder bei Wirtschaftsunternehmen mit Schwerpunkt Corporate Social Responsibility.
Sie werden zum Studium zugelassen, wenn Sie
- a) über einen Bachelorabschluss oder Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit verfügen,
- b) mindestens 1500 h praktische Erfahrung* in der Sozialen Arbeit erworben haben und
- c) über die geforderten Sprachkenntnisse verfügen.
Wenn Sie über einen gleichwertigen Abschluss in einer Disziplin mit hinreichendem fachlichen Bezug zur Sozialen Arbeit verfügen, werden Sie zum Studium zugelassen, wenn Sie
- a) die obigen Voraussetzungen gemäss lit. b) und c) erfüllen und
- b) die Zulassungsprüfung erfolgreich ablegen.
Ein Erlass der Zulassungsprüfung durch die Studiengangleitung bleibt vorbehalten, sofern sich aus den Unterlagen zweifelsfrei ergibt, dass gleichwertige Kompetenzen erworben wurden.
* 800 h sind bei Beginn des Studiums nachzuweisen, die restlichen 700 h bis spätestens zu Beginn des Projektmoduls.
Prüfungsgespräch von max. 30 Minuten Dauer.
Frühlingssemester KW3 / Herbstsemester KW 33
Frühlingssemester: Woche 8 / Herbstsemester: Woche 38
Frühlingssemester: Kalenderwoche (KW) 8 bis 15/16* und KW 16/17* bis 24 (*Verschiebungen wegen Osterferien)
Herbstsemester: KW 38 bis 45 und KW 46 bis KW 03