Muss folgendes enthalten:
- Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, aktueller Studiengang
- Hauptfachdozentin/-dozent
- Name und Vorname der Begleitperson (Korrepetition)
- Angabe zu den Werken (Titel, Satzangaben und Vortragsdauer) und Komponisten (inkl. Geburts- und allenfalls Todesjahr)
- Begründung des Programms in Form eines Projektkonzeptes (d.h. Begründung der Zusammenstellung der Werke/Sätze, Hinweise zum Bezug der Werke untereinander, Beschreibung des «roten Fadens» des Programms), mindestens eine halbe A4-Seite
- Biografie in einer für Konzertprogramme üblichen Darstellung (d.h. Lauftext, keine tabellarische Auflistung, max. eine halbe A4-Seite)
- Auflistung wichtiger Konzertauftritte der vergangenen zwei Jahre
Das Dossier darf maximal drei A4-Seiten in deutscher Sprache umfassen. Nach dem 14. Februar 2024 eingereichte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Über die Zulassung zum Wettbewerb entscheidet ein Ausschuss der Jury (unter Einbezug des Instituts) aufgrund der eingereichten Dossiers, insbesondere aufgrund des Programmkonzepts. Maximal sind zwölf Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen.
Die Studierenden werden bis am 8. März 2024 schriftlich über den Entscheid der Zulassung orientiert. Sollten Wettbewerbsteilnehmende aus triftigen Gründen kurzfristig absagen, können als Ersatz abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber zum Wettbewerb eingeladen werden.
Die Jury besteht aus mindestens fünf Mitgliedern:
- eine Vertretung der Edwin Fischer-Stiftung
- eine Vertretung der Förderstiftung an der Hochschule Luzern – Musik
- eine Vertretung der Hochschule Luzern – Musik
- zwei bis drei externen Expertinnen/Experten
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien:
- musikalische Interpretation
- persönliche Ausstrahlung und Auftreten
- technische Sicherheit
- stilistisches Differenzierungsvermögen
- Schwierigkeitsgrad
- Programmgestaltung
Die Jurymitglieder geben den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern ein Feedback zur ihrem Vortrag.
Sonntag, 21. April 2024, 11:00 Uhr, Konzertsaal Salquin, Hochschule Luzern – Musik
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, am Preisträgerkonzert aufzutreten.
Die Preissumme beträgt maximal CHF 8'000.–. Diese Summe kann zwischen einem bis drei Preisträgerinnen oder Preisträgern aufgeteilt werden. Die Jury kann einen Edwin Fischer-Gedenkpreis und/oder Anerkennungspreise vergeben. Das Preisgeld wird nicht ausbezahlt, wenn die Teilnahme im Preisträgerkonzert nicht möglich ist.
Die Wettbewerbsvorträge sind öffentlich. Die Medien werden dazu eingeladen.
Die Jury tagt geschlossen. Der Juryentscheid wird durch den Jurypräsidenten kommuniziert.
Anmeldeschluss: Mittwoch, 14. Februar 2024
Entscheid über Zulassung: spätestens am Freitag, 08. März 2024
Späteste Abgabe des Notenmaterials: Mittwoch, 20. März 2024
Wettbewerb und Bewertungsgespräch: Samstag, 20. April 2024, ab 10:00 Uhr, Konzertsaal Salquin
Preisträgerkonzert: Sonntag, 21. April 2024, 11:00 Uhr, Konzertsaal Salquin