Bachelor of Arts in Music / Komposition
Für die weitere Bildungslaufbahn ist der Bachelor of Arts in Music / Komposition die optimale Vorbereitung auf den konsekutiven Master in Komposition. Zudem unterstützt das gewonnene Wissen dabei, die eigenen musikalischen Ideen in vielerlei Hinsicht voranzutreiben und zu verwirklichen.
Unter die Zulassungsbedingungen fallen u. a. das Bestehen eines Zulassungsverfahrens, eine anerkannte Berufs- oder gymnasiale Maturität.
Praktische und theoretische Aufnahmeprüfung erforderlich.
Voraussetzungen für das Studium
Um für das Studium Bachelor of Arts in Music / Komposition zugelassen zu werden, müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein sowie eine praktische und theoretische Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Als Zulassungsvoraussetzungen für das erste Studienjahr eines Bachelor-Studiums gelten
- das Bestehen eines Zulassungsverfahrens
- eine anerkannte Berufsmaturität oder
- eine anerkannte gymnasiale Maturität oder
- ein anerkannter Fachmaturitätsabschluss für das Berufsfeld Musik und Theater oder
- der Abschluss einer anerkannten dreijährigen Handelsmittelschule oder einer anerkannten dreijährigen Diplommittelschule oder
- der Abschluss einer anderen anerkannten gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung auf Sekundarstufe II oder
- der Nachweis einer anderweitig erworbenen gleichwertigen allgemeinbildenden Ausbildung
- das Beherrschen der deutschen Sprache (mind. Niveau B2)
In Ausnahmefällen kann von einer abgeschlossenen Ausbildung auf der Sekundarstufe II abgesehen werden, wenn eine ausserordentliche künstlerische Begabung nachgewiesen werden kann. Dies gilt nicht, wenn der Bachelor als Voraussetzung für ein nachfolgendes Studium des Master of Arts in Musikpädagogik, Major Schulmusik II dienen soll.
Als Zulassungsvoraussetzungen für den Eintritt in ein höheres Semester gelten
- das Bestehen eines Zulassungsverfahrens und
- das Vorliegen von anderweitig erbrachten Studienleistungen an einer Musikhochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungsinstitution.
Praktische Aufnahmeprüfung:
- Die Studierenden reichen mit ihrer Anmeldung zur Aufnahmeprüfung ein Dossier mit drei Partituren in unterschiedlicher Besetzung und Aufnahmen ein (falls nicht vorhanden: MIDI-Files als mp3). Die Kompositionen sollten nicht älter als zwei Jahre sein. Aufgrund der eingereichten Partituren entscheidet die Prüfungskommission über die Einladung zur Aufnahmeprüfung.
- Analyse eines kurzen Satzes oder Werkausschnitts (Vorbereitungszeit: 30 Minuten)
Theoretische Aufnahmeprüfung
Das Bestehen der praktischen Prüfungen ist Voraussetzung für die Einladung an die theoretischen Prüfungen. Die Prüfungsanforderungen Theorie sind unter Theoretische Prüfungen ersichtlich.
Anmeldeschluss zu den Aufnahmen ist jeweils Ende Februar
Zeitmodell: Vollzeit
Info-Veranstaltungen: Individuelle Information und Beratung ist jederzeit möglich.
Termine Studienjahr: Alle wichtigen Termine im Überblick