Über die neue Rechercheplattform swisscovery können Bibliotheksnutzer*innen ab sofort auf den gesamten Bestand von 470 Bibliotheken der Schweiz zugreifen – mit nur einem Bibliotheksausweis.
Um im neuen System Ausleihen tätigen zu können, müssen sich alle Bibliotheksnutzer*innen unter https://registration.slsp.ch/ neu registrieren. Aus Datenschutzgründen muss die Neu-Einschreibung von allen Bibliotheksnutzer*innen selbst vorgenommen werden. Eine Anleitung zur Registrierung finden Sie hier.
Mit einer gültigen HSLU-Card ist Kopieren, Drucken und Scannen möglich. Personen ohne Hochschulkarte können am Bibliotheksschalter eine Kopierkarte ausleihen.
Kopieren
Papiergrössen A4 oder A3, Originalgrösse max. A3, schwarz-weiss oder Farbe.
Drucken: Direktes Drucken ab Smartphone oder Tablet ist für Studierende möglich (Anleitung am Gerät via QR-Code). Externe Personen verwenden einen USB-Stick (USB-Sticks sind in der Bibliothek ausleihbar).
Scannen
Speicherformat PDF, JPG oder TIF. Speicherort USB-Stick oder sich per Mail die Daten schicken. Neben den Multifunktionsgeräten steht zudem ein Buchscanner zur Verfügung, um Dokumente bis Grösse A2 zu scannen. An diesem Gerät kann nur auf einem USB-Stick gespeichert werden.
Der SLSP Courier vernetzt schweizweit alle SLSP-Bibliotheken miteinander, welche diesen zusätzlichen Service anbieten. Der Kurier ersetzt und erweitert damit die bisherigen Kurierdienste wie den IDS- oder NEBIS-Kurier. Der SLSP Courier liefert innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen landesweit jedes Medium an Ihre bevorzugte Bibliothek (CHF 6.-), oder zu Ihnen nach Hause (CHF 12.-). In der Gebühr ist die spätere Rückgabe bereits inbegriffen. Diese muss allerdings an derselben Bibliothek erfolgen, an welche das Medium zuvor geliefert wurde.
Der Kurier unter den Luzerner Bibliotheken (Zentral- und Hochschulbibliothek ZHB, Universität Luzern UNILU und Pädagogische Hochschule PHLU, Pädagogisches Medienzentrum PMZ, alle Bibliotheken der Hochschule Luzern HSLU) bleibt weiterhin kostenlos.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen liegt beim Entleiher/der Entleiherin. Nicht erhaltene Erinnerungen, Rückrufe oder Mahnungen (per Post oder E-Mail) können nicht als Begründung für verspätete Rückgaben akzeptiert werden.