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Schlussbestimmungen Departement Soziale Arbeit

Gebühren

Die Anmeldegebühr für das Aufnahmeverfahren wird direkt mit der Anmeldung bezahlt.

Die Bezahlung der Anmeldegebühr ist mittels PostFinance Card (Debitkarte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich. Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen eine Zahlungs-Bestätigung per E-Mail von PostFinance geschickt. Bei Kreditkartenzahlung auf der Website über den Payment Service Provider PostFinance und SIX werden Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weitergeleitet. Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bzw. der EU DSGVO. Falls die EU DSGVO zur Anwendung gelangt, liegt die Rechtsgrundlage in der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Betreffend der Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.

Digitaler Lehrbetrieb

Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.

Datenschutzbestimmungen

  1. Verwendung personenbezogener Daten
    §1 Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit geht mit den personenbezogenen Daten der Studierenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
    §2 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, Matrikelnummer, ECTS-Credits, Studiengang usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach dem Studium bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an die Bundesämter BFS und SBFI sowie an die zahlungspflichtigen Kantone bzw. an den Bund und die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
    §3 Die*der Studierende erklärt sich mit ihrer*seiner verbindlichen Anmeldung ebenfalls einverstanden, dass ihre*seine Daten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Studienbeginn, voraussichtliches Abschlussjahr, Departement) an das Alumni-Netzwerk der Hochschule Luzern (HSLU Alumni) übergeben und damit eine kostenlose Basis-Mitgliedschaft  begründet wird. Wünscht die*der Studierende kein Bekanntgeben ihrer*seiner Personendaten an die HSLU Alumni, kann sie*er dies der Hochschule Luzern per E-Mail (info@alumnihslu.ch) mitteilen.
  2. Nutzung Angebote Dritter
    Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Mobility CarSharing, Campus-Sport etc. erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Studierenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.

Gesetzliche Grundlagen

Das Studium richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Studiums. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während des Studiums bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Studierenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern - Soziale Arbeit (Studiengangsekretariate) verfügbar.

Kranken- und Unfallversicherung/Altersvorsorge

Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Die Sicherstellung der Sozialleistungen, insbesondere der Abschluss von Versicherungsverträgen, Schliessung von Versicherungslücken etc., ist Sache der Studierenden.

AHV

Die Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren werden automatisch an die Ausgleichskasse Luzern weitergeleitet. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Hochschule Luzern macht darauf aufmerksam, dass die Studierenden für die Beitragsleistung selbst verantwortlich sind. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz). Informationen auf Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch).

Diebstahlversicherung (Sachversicherung – elektronisches Equipment)

Die Hochschule Luzern inkl. der Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und Ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.

Haftpflichtversicherung

Die:der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend die Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern lehnt jegliche Haftung ab.

HSLU-Card 

Die HSLU-Card ermöglicht den Zutritt zu den freigegebenen Gebäuden / Räumen.  
Die HSLU-Card wird zudem fürs Drucken und Zutritt zu den Schliessfächern (Perron) eingesetzt.  
Sie ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. 
 
Verwendung: 

  • Im Umgang mit der HSLU-Card ist die Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen.
  • Die HSLU-Card ist mindestens alle 30 Tage an einem beliebigen Onlinekartenleser der HSLU zu aktivieren. Die Kartenleser befinden sich in der Regel beim Haupteingang der HSLU-Gebäude. 
  • Jede Verwendung der HSLU-Card wird elektronisch erfasst. 
  • Die HSLU-Card darf nicht in der Nähe von starken Magnetfeldern (z. B. Mobiltelefon) aufbewahrt werden. 

Vorgehen bei Verlust/Defekt:  

  • Der Verlust der HSLU-Card ist umgehend dem zuständigen Departement zu melden.
  • Für das Ausstellen einer Ersatzkarte wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.  

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der HSLU. 
 

 

 

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