In der Übersicht
Die Steuergruppe EFAS Pflege entwickelt die Tarifstruktur für die KVG-Pflegeleistungen und die künftige Tarifstrukturorganisation mit Unterstützung der HSLU - Wirtschaft
Im November 2024 hat die Stimmbevölkerung die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung («Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär [EFAS]») angenommen.
OKP-Pflichtleistungen der Langzeitpflege werden ab dem 1. Januar 2032 nach gleichem Verteilschlüssel finanziert (Versicherer höchstens 73.1%, Kantone mindestens 26.9%). Dabei werden die Kantone und die Tarifpartner für KVG-Pflegeleistungen aufgefordert, die KVG-Pflegeleistungen (Art. 7 KLV) zu tarifieren und dementsprechend zu definieren, welche Tarifstruktur(en) benutzt werden und wie die Tarifstrukturorganisation dazu aufgebaut wird. Die Zeitplanung ist ausgesprochen knapp bis zum geplanten Inkrafttreten per Januar 2032.
Mit einer engen Zusammenarbeit wollen die GDK, prio.swiss und ASPS, CURAVIVA/ARTISET, SBK, senesuisse und Spitex Schweiz diese Herausforderung gemeinsam angehen. Dazu haben sie die Steuergruppe EFAS-Pflege gegründet. Diese verfolgt das Ziel die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Tarifierung, die Tarifstruktur(en), Tariforganisation und deren Zusammensetzung im vorgegebenen Zeitrahmen zu einem Abschluss zu bringen.
Ein Team der Hochschule Luzern Wirtschaft unter der Leitung von Hannes Blatter, Dozent & Projektleiter, unterstützt die Kantone und die Tarifpartner bei diesem anspruchsvollen Vorhaben und übernimmt die Projektkoordination.