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  3. Grund- und Menschenrechte im Bereich des Kindes-und Erwachsenenschutzes Grund- und Menschenrechte im Bereich des Kindes-und Erwachsenenschutzes

Grund- und Menschenrechte im Bereich des Kindes-und Erwachsenenschutzes

Ein Leitfaden für die Praxis der Sozialen Arbeit

Kurzinformation

Departement:

Soziale Arbeit

Status:

Abgeschlossen

Zeitraum:

30.10.2016 - 30.11.2018

In der Übersicht

Mit dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, das im Januar 2013 in Kraft getre­ten ist, wurden wichtige Schritte zur Professionalisierung vollzogen und zugleich sind die Ansprüche an eine grundrechtskonforme Praxis gestiegen. Mit der Schaffung inter­dis­zi­pli­­närer Fachbehörden und -gerichte hat zudem die Soziale Arbeit eine Aufwer­tung er­fahren, indem ihre Kompetenz ebenso anerkannt wird wie juristisches Fachwissen. Nicht nur an Gerichten und in Behörden sind Fachleute der Sozialen Arbeit wichtige Ak­teu­re des Kindes- und Erwachsenenschutzes, sondern auch bei der Mandatsführung oder der In­struk­tion von Massnahmen, die zumeist Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern über­tra­gen wird. Umso wichtiger ist es, dass die Fachleute der Sozialen Arbeit mit der Be­deutung der Grund- und Menschenrechte in ihrem Fachgebiet vertraut gemacht wer­den. Der Fokus liegt auf den Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeiter/innen sowie deren Rolle und Funktion im Bereich des Kindes-und Erwachsenenschutzes.  

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Fakten

Projektart

Forschung

Beteiligte interne Organisationen
  • Institut für Soziokulturelle Entwicklung
  • Institut für Sozialarbeit und Recht
  • CC Kindes- und Erwachsenenschutz
  • CC Zivilgesellschaft und Beteiligung
Finanzierung
  • Andere Bundesstellen
  • Forschungsfinanzierung allgemein
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Beteiligte Personen intern

Projektleiter/in
  • Gülcan Akkaya
Projektmitarbeiter/in
  • Meike Müller
  • Beat Reichlin

Kurzinformation

Departement:

Soziale Arbeit

Status:

Abgeschlossen

Zeitraum:

30.10.2016 - 30.11.2018

Projektleitung

Prof. Dr. Gülcan Akkaya

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 91

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