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  5. Häufige Fragen zum CAS Kompetenzportfolio und den SAS Häufige Fragen zum CAS Kompetenzportfolio und den SAS

Häufige Fragen zum CAS Kompetenzportfolio und den SAS

Kann ich zum CAS Kompetenzportfolio „sur dossier“ aufgenommen werden?
Ja, Personen ohne Tertiärabschluss können in Ausnahmefällen über ein standardisiertes Zulassungsverfahren ("Sur Dossier") zum CAS Kompetenzportfolio aufgenommen werden. Die CAS-Anmeldung und erfolgreiche Sur Dossier Prüfung muss vor Besuch des ersten SAS erfolgen.

Kann ich zu einzelnen SAS „sur dossier“ aufgenommen werden?
Nein, zum Besuch der SAS müssen die Zulassungsvoraussetzungen für die Hochschulweiterbildung erfüllt werden. Der Besuch von SAS im „sur dossier“ Verfahren ist nur im Rahmen des CAS Kompetenzportfolio möglich und setzt eine CAS-Anmeldung sowie ein erfolgreich durchlaufenes Sur Dossier Verfahren voraus.

Kann ich im CAS Kompetenzportfolio auch SAS anderer Hochschulen anrechnen lassen?
Ja, das ist möglich. Kontaktieren Sie frühzeitig die CAS-Programmleitung zur Prüfung, ob es sich um ein anrechenbares Angebot handelt und wieviele ECTS Credits in dem gewünschten SAS vergeben werden. Es können maximal 7 ECTS von anderen Hochschulen im Rahmen des CAS Kompetenzportfolio angerechnet werden. Bitte beachten Sie: wenn Sie zum CAS Kompetenzportfolio externe ECTS anrechnen lassen und das CAS im Rahmen eines modularisierten MAS-Programms besuchen, wird das ganze CAS Kompetenzportfolio als Weiterbildungsangebot ausserhalb der HSLU gewertet; alle weiteren CAS und das MAS-Mastermodul müssen aus den Angeboten der HSLU besucht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der jeweiligen MAS-Produktseite.

Kann ich einen Fachkurs zum CAS Kompetenzportfolio anrechnen lassen?
Bereits absolvierte Fachkurse können nur angerechnet werden, wenn dafür bereits ECTS Credits erworben wurden und der erfolgreiche Besuch des Fachkurses innerhalb der maximalen Fristen für das CAS Kompetenzportfolio liegt. Fachkurse und andere Weiterbildungsangebote ohne ECTS können nicht nachträglich mit Credits aufgewertet oder angerechnet werden.

Wann sind die Gebühren für das CAS Kompetenzportfolio fällig?
Die CAS-Teilnahmegebühren werden mit Anmeldung zum Modul Reflexionsbericht in Rechnung gestellt.

Ich habe bereits einen SAS besucht, der zu einem CAS resp. MAS angerechnet wurde. Kann ich diesen SAS zum CAS Kompetenzportfolio ebenfalls anrechnen lassen?
Nein. Ein SAS kann immer nur einmal zu einem übergeordneten Abschluss angerechnet werden. Auch eine Teil-Anrechnung von ECTS-Kreditpunkten ist nicht möglich.

Ich habe mich bereits zu einem SAS angemeldet. Kann ich mich auch wieder abmelden?
Es gelten die allgemeinen Bedingungen der Weiterbildung: bei Abmeldung nach einer bestätigten Kurs- oder Programmaufnahme wird der zurücktretenden Person eine Aufwandentschädigung von CHF 500.– in Rechnung gestellt. Erfolgt die Abmeldung nach Kurs- oder Programmstart, sind die gesamten Kosten der Weiterbildung geschuldet. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung bleiben die gesamten Kosten geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Rückzug einer Anmeldung oder die vorzeitige Beendigung der Weiterbildung ist schriftlich mitzuteilen.

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