Idealerweise wird das Praktikum bereits vor Studienbeginn organisiert und bis zum Start des 3. Semesters (Vollzeit) bzw. 5. Semesters (Teilzeit) abgeschlossen. Bei Bedarf kann diese Frist auf Antrag verlängert werden. Ob als kompaktes Intensivpraktikum in den Semesterferien oder über einen längeren Zeitraum in Teilzeit – die Gestaltung bleibt flexibel und orientiert sich an den individuellen beruflichen wie auch persönlichen Zielen. Aktuelle Ausschreibungen für Karrieremöglichkeiten an der Schnittstelle zur Wirtschaftspsychologie finden Sie hier.
Das Modul Praktikum & Praxiskolloquium ist ein Pflichtmodul im Umfang von 15 ECTS-Punkten. Die Studierenden absolvieren mindestens 420 Stunden in der Praxis (14 ECTS-Punkte). Zusätzlich nehmen die Studierenden am Praxiskolloquium teil, das im 2. Semester (Vollzeit) bzw. im 4. Semester (Teilzeit) stattfindet (1 ECTS-Punkt). In diesem Rahmen vertiefen sie ihre beruflichen Erfahrungen und erweitern ihr Verständnis für berufsrelevante Aspekte der Wirtschaftspsychologie.
Im Praktikum üben die Studierenden qualifizierte Tätigkeiten in einem Pensum von mindestens 20% aus:
- Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Lösung praktischer Probleme und Evaluierung der Ergebnisse
Das Praktikum umfasst die eigenständige oder mitverantwortliche Anwendung wissenschaftlicher Theorien und Modelle aus dem Bereich der (Wirtschafts-)Psychologie zur Bearbeitung konkreter betrieblicher Fragestellungen. Die erzielten Ergebnisse sind systematisch anhand empirischer Daten oder objektiver Kriterien zu evaluieren.
- Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten
Das Praktikum erfordert die selbständige oder mitverantwortliche Durchführung mindestens einer der folgenden Aktivitäten: Datenerhebung, -analyse oder -interpretation. Diese Tätigkeiten müssen systematisch und methodisch fundiert sein und können qualitativ oder quantitativ erfolgen.
- Vertiefung der Fähigkeiten zur Umsetzung von Projekten
Das Praktikum beinhaltet die eigenständige oder mitverantwortliche Mitarbeit an einem Projekt in mindestens einer der Phasen Planung, Durchführung oder systematische Auswertung/Evaluierung der Projektergebnisse.
Nicht anerkannt werden Tätigkeiten, die überwiegend aus administrativen oder rein beobachtenden Aufgaben bestehen oder die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen.*
Das Praktikum ist vor Beginn anzumelden bzw. auf die Erfüllung der oben definierten Anforderungen überprüfen zu lassen (Formular auf MyCampus).
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Anerkennung bereits vor Studienbeginn geleisteter Praktika oder Arbeitstätigkeiten einzureichen, sofern diese die oben genannten Anforderungen sowie folgende Zusatzkriterien erfüllen:
- frühestens im letzten Jahr des Bachelorstudienganges absolviert
- nicht bereits im Bachelorstudiengang als Studieninhalt angerechnet
- inhaltlich passend zu den Studieninhalten des MSc Business Psychology
*Erfüllt eine frühere Arbeitstätigkeit, ein vor Studienstart oder während des Studiums absolviertes Praktikum eines der Kriterien nicht, kann eine Einzelfallprüfung beantragt werden. Die Studiengangleitung kann in diesem Fall zusätzliche Auflagen definieren, um das Nichterfüllen des Kriteriums auszugleichen.