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Informationen für Weiterbildungsteilnehmende Unterricht in Präsenzmodus: Ab dem 20. September 2021 mit Zertifikatspflicht

Wichtige Informationen für alle Teilnehmenden einer Weiterbildung in Bezug auf den Unterricht während der Pandemie. 
Stand: 15.09.2021  

Liebe Teilnehmer*innen einer Weiterbildung an der HSLU Technik & Architektur 
 
Gestützt auf den Entscheid des Bundesrates vom 8. September 2021 hat die Hochschule Luzern entschieden: 

•  Für eine Übergangsfirst zwischen 13. - 19. September 2021 gilt nicht nur in den Gängen, sondern auch in allen Unterrichtsräumen sowie in der Bibliothek eine konsequente Maskenpflicht für Teilnehmende, Studierende, Dozierende und Mitarbeitende. Die Masken müssen auch dann getragen werden, wenn ein Abstand von 1.5 Metern eingehalten wird.  

•  Ab dem 20. September 2021 gilt in allen Räumlichkeiten der Hochschule Luzern eine generelle Zertifikatspflicht (3G). Ab diesem Zeitpunkt ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht und an sonstigen Veranstaltungen vor Ort nur dann möglich, wenn Sie beim Zutritt zu den Gebäuden geimpft, genesen oder getestet sind und das entsprechende Zertifikat vorweisen können. 

•  Der Präsenzunterricht vor Ort ist wichtig und für die Qualität des Unterrichts bedeutend. Die Hochschule Luzern unternimmt alles, um den Präsenzunterricht ab dem neuen Semester wieder in möglichst grossem Umfang anbieten zu können. Sofern dies didaktisch möglich ist, kann die Programmleitung Unterrichtseinheiten auch online, via «passivem Streaming» (Ton plus Folien) anbieten. Solche Angebote erlauben Ihnen eine Teilnahme am Unterricht, auch wenn Sie aufgrund der Corona-Situation einmal nicht vor Ort sein können. Bitte beachten Sie aber, dass der Unterricht auf das Publikum vor Ort ausgerichtet wird und dass dieses Angebot möglicherweise nicht für alle Kurse angeboten werden kann. 

•  Alle oben genannten Bestimmungen sollen ebenso bei der Durchführung des Präsenzunterrichts und bei sonstigen Veranstaltungen in externen Räumlichkeiten gelten.
 
Weiter gilt, dass folgende Personen die Gebäude der Hochschule Luzern nicht betreten dürfen (Schutzkonzept Hochschule Luzern): 

1. Erkrankte Personen mit Symptomen, die auf Corona hinweisen: Teilnehmende mit Corona-spezifischen Krankheitssymptomen dürfen die Gebäude der Hochschule Luzern nicht betreten. Bitte lassen Sie sich umgehend testen und bleiben im Fall einer Infektion so lange dem Campus fern, bis Sie ein Zertifikat erhalten, welches Sie als vollständig genesen ausweist.   

2. Personen, die mit Personen in Kontakt standen oder stehen, deren Symptome auf eine Corona-Infektion hinweisen: In diesem Fall bleiben die Betroffenen während zehn Tagen zu Hause (es besteht auch die Möglichkeit, am 7. Tag einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durchzuführen, damit die Quarantäne frühzeitig beendet werden kann). 
 
Wir können Ihnen versichern, dass wir in ständigem Austausch mit den Behörden und den anderen Hochschulen stehen und Sie so zeitnah und umfassend wie möglich über neue Entwicklungen informieren. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Weiterbildungsleiter oder Ihre Weiterbildungsleiterin.  

Christine Bratrich, Vizedirektorin und Leiterin Weiterbildung 
Marcel Egli, Weiterbildungsleiter Institut für Medizintechnik 
Roger Gmünder, Weiterbildungsleiter Institut für Gebäudetechnik und Energie 
Erich Häfliger, Weiterbildungsleiter Institut für Architektur 
Isabelle Kalt Scholl, Weiterbildungsleiterin Institut für Bauingenieurwesen 
Fabio Mercandetti, Weiterbildungsleiter Institut für Innovation und Technologiemanagement 
Urs Röthlisberger, Weiterbildungsleiter Institut für Elektrotechnik und Informationstechnologie 
Ralph Stoian, Weiterbildungsleiter Institut für Innenarchitektur 
Gerhard Stefan Székely, Weiterbildungsleiter Institut für Maschinen- und Energietechnik 

Weitere Informationen zur Sicheren Rückkehr auf den Campus  

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