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Covid-19: Distance-Learning seit 2. November

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FS Zivilrechtliche Unterhaltspflichten und Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen, Schnittstelle Sozialhilfe

Die familienrechtlichen Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und unter Ehegatten sind im Zivilgesetzbuch geregelt. Ehegatten haben Anspruch auf ehelichen oder nachehelichen Unterhalt. Eltern haben für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, wozu auch die Kosten von Kindesschutzmassnahmen gehören.

Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

Covid-19: Distance-Learning seit 2. November

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In der Übersicht

In der Praxis stellen sich immer wieder schwierige Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht, z.B. wenn der getrennt lebende Partner im Ausland lebt, das volljährige in Ausbildung stehende Kind nicht gegen die Eltern auf Unterhalt klagen will oder sich die finanziellen Verhältnisse seit der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen verändert haben. Weitere Fragen entstehen.

Die Teilnehmenden wissen

Mehr Informationen
  • nach welchen Grundsätzen Unterhaltsbeiträge festgesetzt werden
  • wie Unterhaltsansprüche in der Schweiz und im Ausland durchgesetzt werden können
  • welche Rolle der Sozialhilfe bei der Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen zukommt
  • wie und wo die Ansprüche geltend gemacht werden, welche Fristen zu beachten sind und welche Bedeutung der Subrogation im Bevorschussungsfall zukommt
  • wie Kindesschutzmassnahmen und die elterliche Unterhaltspflicht zusammenhängen
  • worauf die Sozialhilfe bei Kostengutsprachegesuchen zu achten hat und inwieweit ihr ein Mitspracherecht zukommt
  • wie die elterliche Unterhaltspflicht bei Kindesschutzmassnahmen berechnet wird
  • wie Heimplatzierungen im interkantonalen Verhältnis finanziert werden (IVSE/nicht IVSE)

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Facts

Studienstart

11.03.2021

Studienende

12.03.2021

Anmeldeschluss

18.02.2021

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 800.–

Studienleitung
  • Ruth Schnyder
Programmart

Seminar

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Dozierende
  • Karin Anderer, Dr. iur./Sozialarbeiterin FH, Lehrbeauftragte Hochschule Luzern
  • lic. iur. Urs Vogel, Master of Public Administration/dipl. Sozialarbeiter, Lehrbeauftragter Hochschule Luzern
  • Sabine Baumann Wey, Dr. iur., Rechtsanwältin, Vetsch Rechtsanwälte AG
Zielgruppe

Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe, des Kindesschutz oder der Jugend- und Familienberatung, Mitglieder von Fürsorge- und Vormundschaftsbehörden, Fachpersonen von Sozialberatungsstellen.

Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Bemerkungen

Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

Wichtige Informationen

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  • Ausschreibung

    (82.4 KB) .PDF 

Weitere Informationen

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  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Leitung

Ruth Schnyder

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 49 07

E-Mail anzeigen

Kontakt

Sarah Zumerle

Sachbearbeiterin Weiterbildung

+41 41 367 49 10

E-Mail anzeigen

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Werftestrasse 1
Postfach 2945
CH- 6002 Luzern

+41 41 367 48 48

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