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  5. FS Zivilrechtliche Unterhaltspflichten und Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen, FS Zivilrechtliche Unterhaltspflichten und Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen,

FS Zivilrechtliche Unterhaltspflichten und Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen, Schnittstelle Sozialhilfe

Die familienrechtlichen Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern und unter Ehegatten sind im Zivilgesetzbuch geregelt. Ehegatten haben Anspruch auf ehelichen oder nachehelichen Unterhalt. Eltern haben für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, wozu auch die Kosten von Kindesschutzmassnahmen gehören.

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

In der Übersicht

In der Praxis stellen sich immer wieder schwierige Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsrecht, z.B. wenn das volljährige in Ausbildung stehende Kind nicht gegen die Eltern auf Unterhalt klagen will oder sich die finanziellen Verhältnisse seit der Festlegung von Unterhaltsbeiträgen verändert haben. Weitere Fragen entstehen.

Die Teilnehmenden wissen

Mehr Informationen
  • nach welchen Grundsätzen Unterhaltsbeiträge festgesetzt werden
  • wie Unterhaltsansprüche durchgesetzt werden können
  • welche Rolle der Sozialhilfe bei der Finanzierung von Kindesschutzmassnahmen zukommt
  • wie und wo die Ansprüche geltend gemacht werden, welche Fristen zu beachten sind und welche Bedeutung der Subrogation im Bevorschussungsfall zukommt
  • wie Kindesschutzmassnahmen und die elterliche Unterhaltspflicht zusammenhängen
  • worauf die Sozialhilfe bei Kostengutsprachegesuchen zu achten hat und inwieweit ihr ein Mitspracherecht zukommt
  • wie die elterliche Unterhaltspflicht bei Kindesschutzmassnahmen berechnet wird
  • wie Heimplatzierungen im interkantonalen Verhältnis finanziert werden (IVSE/nicht IVSE)

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Facts

Programmstart

Auf Anfrage

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 800.–

Programmleitung
  • Dr. Melanie Studer
Programmart

Seminar

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Dozierende
  • Dr. iur. Karin Anderer, Sozialarbeiterin FH, Sozialversicherungsfachfrau, Pflegefachfrau Psychiatrie FH, Lehrbeauftragte Hochschule Luzern
  • lic. iur. Urs Vogel, Master of Public Administration/dipl. Sozialarbeiter, Lehrbeauftragter Hochschule Luzern
  • Sabine Baumann Wey, Dr. iur., Rechtsanwältin, Vetsch Rechtsanwälte AG
Zielgruppe

Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, Mitarbeitende der Alimentenhilfe, Mitarbeitende von Sozialberatungsstellen, Mitglieder von Fürsorge-/Sozialhilfebehörden und Kindes-/Erwachsenenschutzbehörden.

Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Bemerkungen

Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

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Weitere Informationen

  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung (vergangene Durchführung) 

Kursleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

E-Mail anzeigen

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+41 41 367 48 48

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