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Fachseminar Bevorschussung, Verrechnung und Rückerstattung in der Sozialhilfe

Das Fachseminar beleuchtet Möglichkeiten und Grenzen der Abtretung, der Verrechnung und anderer Forderungssicherungsinstrumente wie die Einrichtung von Grundpfandverschreibungen. Thematisiert werden insbesondere auch die Verrechenbarkeit von Sozialversicherungsleistungen und die wesentlichen Elemente der Rückerstattungsforderungen bei rechtmässigem, bzw.  unrechtmässigem Bezug nach kantonalem  Sozialhilferecht.

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Dieses Fachseminar ist eine Kooperation zwischen der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und der Berner Fachhochschule.

In der Übersicht

Bevorschussungen spielen zur Sicherung der unmittelbaren Existenz eine wichtige Rolle. Die Rückfinanzierung bzw. Rückerstattung erfolgter Sozialhilfeleistungen spielen insbesondere im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips und der engen Verbindung der Sozialhilfe mit dem Sozialversicherungssystem eine wichtige Rolle. Die Bestimmung der entsprechenden Rückforderungen, und die Sicherung bzw. das Durchsetzen von Rückerstattungsansprüchen bieten in der Praxis zum Teil erhebliche technische und rechtliche Schwierigkeiten. Dabei sind das kantonale Sozialhilferecht zusammen mit dem Sozialversicherungsrecht (insbesondere mit dem ATSG) und mit allgemeinen Rechtsprinzipien aus dem OR (Verrechnung, Abtretung) relevant. Es geht also um rechtlich anspruchsvolle Praxisoperationen.

Die Thematik wird anhand von Fällen aus dem Berufsalltag diskutiert. Auch besteht die Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Mehr Informationen

Ziele
Die Teilnehmenden kennen

  • die Bedeutung der Vorschussleistungen in der Sozialhilfe
  • die Möglichkeiten der Sicherstellung von sozialhilferechtlichen Vorschussleistungen (Abtretung, Verrechnung, Grundpfand etc.)
  • die Grundsätze der Abtretung von Forderungen
  • den Umfang und die Grenzen der Abtretung von Sozialversicherungsleistungen im Speziellen
  • die Voraussetzungen und Grenzen der Sicherstellung durch die Einrichtung eines Grundpfandes
  • die Voraussetzungen und Bedeutung der Drittauszahlung von Sozialversicherungsleistungen
  • die Voraussetzungen und Grenzen der Verrechenbarkeit von Sozialversicherungsleistungen
  • die Grundsätze der Rückerstattung bei rechtmässigem und unrechtmässigem Bezug

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Facts

Start

13.04.2026

Ende

14.04.2026

Anmeldeschluss

20.03.2026

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 840.–

Leitung
  • Dr. Melanie Studer
Art

Seminar

Unterrichtszeiten

09:15 - 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Fachpersonen aus der gesetzlichen Sozialarbeit, namentlich der Sozialhilfe und dem Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Mitglieder von Fürsorgebehörden und KESB
  • Fachpersonen von Sozialberatungsstellen
  • Fachpersonen in Ausgleichskassen und bei weiteren Sozialversicherungsträgern.
Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Thematik wird anhand von Fällen aus dem Berufsalltag diskutiert. Auch besteht die Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.

Bemerkungen
Das Fachseminar ist ein Teil des CAS Sozialhilferecht.

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Weitere Informationen

  • CAS Sozialhilferecht

  • Weitere Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Anmeldung

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Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung 

Kursleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Dozierender

Prof. Peter Mösch

Dozent und Projektleiter Hochschule Luzern – Soziale Arbeit

+41 41 367 48 85

E-Mail anzeigen

Kontakt

Sarah Zumerle

Programmorganisatorin

+41 41 367 49 10

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