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CAS Soziale Sicherheit PLUS Praxiskompetenzen vertiefen

Das CAS Soziale Sicherheit PLUS richtet sich an Fachpersonen im Sozial- und Gesundheitsbereich, die bereits ein gutes Grundwissen zu Sozialversicherungsrecht und Sozialer Sicherheit aufweisen. Das CAS-Programm bietet eine praxisnahe Vertiefung und Ergänzung praktischer Kompetenzen.

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Das CAS-Programm findet in Kooperation mit der Berner Fachhochschule statt. 

In der Übersicht

Das CAS Soziale Sicherheit PLUS stärkt die Fähigkeit der Abklärung von Ansprüchen aus dem System der Sozialen Sicherheit. Es verknüpft das materielle Recht mit dem formellen Recht. Im Fokus steht das Know-how, Ansprüche erfolgversprechend geltend zu machen und wo nötig auf dem Rechtsweg durchzusetzen.

Durch die systematische Bearbeitung von komplexen Praxisfällen erschliesst sich den Teilnehmenden ein umfassenderes Wissen. Auch der Bearbeitung von Fällen aus der eigenen Berufspraxis wird in Fallseminaren Platz eingeräumt.

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Facts

Programmstart

Voraussichtlich 2024 > Anmeldungen ab Herbst 2023 möglich

Kosten

ca. CHF 8'500.–

Abschluss

Certificate of Advanced Studies Hochschule Luzern/FHZ in Soziale Sicherheit PLUS

Programmart

CAS

ECTS

15

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Bern
Luzern

Zielgruppe

Das CAS richtet sich an Fachpersonen der Sozialen Arbeit in sozialen Diensten und Beratungsstellen im Bereich des Sozial- und des Gesundheitswesens (z. B. Mitarbeitende in der gesetzlichen Sozialhilfe, Beiständinnen und Beistände, Mitarbeitende in der Sozialberatung, Fachpersonen in Spitalsozialdiensten oder im Case Management). Angesprochen sind auch  weitere Fachpersonen aus dem Bereich der Eingliederung, des Personalwesens (HR) oder der Revision, etwa mit spezialisierten HF-Abschlüssen wie dem Fachausweis Sozialversicherungsfachfrau/-mann SVS oder Sozialversicherungsexperte/-in SVS.

Voraussetzungen

Die Aufnahme in ein CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss voraus. Zugelassen sind somit Personen mit einem Abschluss einer Fachhochschule, Universität oder ETH oder mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung (Höhere Fachschule, eidg. Höhere Fachprüfung, eidg. Berufsprüfung). 
Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung müssen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld verfügen.

Es wird erwartet, dass die Teilnehmenden eine Vorbildung im Bereich der Sozialen Sicherheit  (z. B. CAS Soziale Sicherheit, CAS Sozialversicherungsrecht), den Abschluss als Sozialversicherungsfachfrau/-mann oder als Sozialversicherungsexperte/-in mit eidg. Fachausweis vorweisen können.

Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-Dossier-Verfahren aufgenommen. Als Grundvoraussetzung müssen Interessierte über den gleichen Mindestumfang an relevanter Berufserfahrung verfügen wie Personen mit einem Abschluss der Höheren Berufsbildung. Darüber hinaus müssen umfangreiche zusätzliche Kompetenzen vorliegen, die den nicht vorhandenen Tertiärabschluss kompensieren können. Die Prüfung Ihres Sur-Dossier-Gesuchs erfolgt nach der Anmeldung zum Weiterbildungsprogramm.

Anbieter

Soziale Arbeit

Bemerkungen

Die Durchführung findet abwechslungsweise in Luzern und Bern statt.

Das CAS Soziale Sicherheit wird in Kooperation mit der Berner Fachhochschule - Soziale Arbeit durchgeführt.

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Weitere Informationen

  • CAS Soziale Sicherheit

  • CAS Sozialhilferecht

  • Fachkurs Sozialhilfeverfahren

  • Fachseminare zu Sozialer Sicherheit

Programmleitung

Dr. Melanie Studer

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 59

E-Mail anzeigen

Programmleitung

Nicole Buzzi di Marco

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 49 05

E-Mail anzeigen

Kontakt

Ajdin Orucevic

Programmorganisator

+41 41 367 48 67

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