Die beiden Kindes- und Erwachsenenschutz Experten der Hochschule Luzern — Soziale Arbeit Prof. Dr. Andreas Jud, Sozialwissenschaftler, und Prof. Dr. Daniel Rosch, Jurist, Sozialarbeiter FH, stellen in ihrem Inputreferat die Ergebnisse aus der schweizweiten Befragung von 209 KESB-Mitarbeitenden zum Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen vor.
Aus Vorgesprächen mit KESB-Mitarbeitenden wurden Fallbeschreibungen (Vignetten) zusammengestellt, die unterschiedliche Ausgangslagen zum Fall einer Kindesplatzierung durch die KESB beschreiben. In einer schweizweiten Onlinebefragung von KESB-Mitarbeitenden sollte geklärt werden, wie die gängige Praxis beim Umgang mit solchen Fällen ist, wenn den Sorgeberechtigten (Eltern) das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird (gemäss Art. 310 ZGB). Die Studie konnte aufzeigen, dass die Mitarbeitenden der KESB ein bestimmtes Vorgehen bevorzugen. Dabei wird das Abstammungsverhältnis stark gewichtet. An der «Einblicke»-Veranstaltung wird dieses Vorgehen und die Probleme, die sich daraus ergeben, erläutert. Die Handlungsempfehlung der Projektleitenden der Studie geben Aufschluss über eine allfällige Anpassung des präferierten Vorgehens der KESB-Mitarbeitenden in Fällen der Kindesplatzierung.
In einem weiterführenden Inputreferat gibt der Dozierende und Projektleitende Luca Maranta, Jurist und Advokat, Einblicke aus der Praxis zum Umgang mit solchen Fällen.
Anmeldung zur Veranstaltung «Einbezug naher Verwandter bei Entscheidungen der KESB», Donnerstag 7. September 2017 um 17:30 bis 19:00 Uhr