Der Täter hatte sich von seinem Wohnort abgemeldet und lebte im Wald – doch dieses Verhalten alleine kann nicht ausschlaggebend dafür sein, dass jemand als gefährlich eingestuft wird. Erst schwere Auffälligkeiten in verschiedenen Lebensbereichen können auf eine Gefahr hindeuten.
Expertin Diana Wider, Dozentin und Projektleiterin am Institut Sozialarbeit und Recht an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und Generalsekretärin der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES, sagt, dass die Hürden für ein Eingreifen der Behörden hoch sind. Dies hänge mit der Vergangenheit zusammen: In den 1950er- bis 1970er-Jahren wurden Personen bereits aufgrund von kleinen Verhaltensauffälligkeiten tausendfach sogenannt vorsorglich versorgt. Seit der Gesetzesänderung von 1981 ist die Arbeit der Behörden stetig professionalisiert worden. Christoph Häfeli, ehemaliger Direktor der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit und Kindes- und Erwachsenenschutzexperte, geht aber davon aus, dass sich Fehleinschätzungen nicht gänzlich vermeiden lassen, da häufig im Vorfeld konkrete Informationen fehlen und eine Beurteilung solcher Fälle sehr komplex und schwierig ist: «Wenn so etwas passiert wie in Schaffhausen, fragen sich viele Personen, wie die Behörden es nur zulassen konnten, dass der Täter frei herumläuft. Hätte man ihn im Vorfeld aber eingesperrt, hätten sich ebenso viele Leute gefragt, welches die Gründe dafür sind.»
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