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Zulassung Diese Voraussetzungen sollten Sie mitbringen

Wir freuen uns, dass Sie sich für den Studiengang Master in Pflege an der Hochschule Luzern interessieren. Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg zur Zulassung. 

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Zulassungskriterien

Anmeldung

Anmeldeschluss ist der 29. Juni 2025.

Sobald Sie sich angemeldet haben, werden Ihre Unterlagen im Hinblick auf die Zulassungskriterien geprüft. In der Regel erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Benachrichtigung über Ihre Zulassung zum Studium. Nach erfolgreichem Aufnahmeverfahren wird Ihnen zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Studienplatz angeboten. Der Aufnahmebescheid ist zwei Jahre gültig. 

Vorbildung
  • Bewerber:innen mit einem Abschluss als dipl. Pflegefachperson und einer Weiterbildung, die mit einem Bachelor of Science in Pflege vergleichbar ist (z.B. Master of Advanced Studies MAS in einem pflegerelevanten Bereich), können über eine Eignungsabklärung und die damit verbundenen Auflagen zum Studium zugelassen werden.

Weitere Zulassungskriterien:

  • Bewerber:innen verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
  • Bewerber:innen verfügen über gute Englischkenntnisse auf Niveau B1. Fremdsprachige Personen, die ihre Ausbildung nicht in deutscher Sprache absolviert haben, müssen vor Studienbeginn Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen.
  • Eine praktische Tätigkeit von ca. 400 Arbeitsstunden pro Jahr in einem pflegerischen Aufgabenbereich mit direkter klinischer Praxis wird empfohlen. Eine Anstellung in der Pflege ist wertvoll für die Organisation von Kompetenznachweisen in gewissen Modulen. 
  • Mit der Bewerbung zum Studium wird ein Motivationsschreiben (max. 1 A4-Seite) gefordert, dass die Wahl für das Studium Master of Science in Pflege und den Rollenschwerpunkt (CNS bzw. NP) erläutert. Das Motivationsschreiben kann zu Beratungszwecken von der Studiengangsleitung, bspw. im Sur-Dossier-Verfahren und bei Unsicherheit in der Wahl des Rollenschwerpunkts, verwendet werden. 

Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zum Studiengang liegt bei der Studiengangsleitung.

Sur-Dossier-Verfahren

Das Zulassungsverfahren «Sur Dossier» ermöglicht individuellen Zugang zum Masterstudium für Interessierte ohne formale Zulassungsausweise, wie bspw. ohne einen Abschluss Bachelor of Science in Pflege.

Hinweis:
Bei Sur-Dossier-Verfahren können ergänzende Kurse zu Themen wie wissenschaftliches Arbeiten, angewandte Statistik und klinische Beurteilung (Clinical Assessment) erforderlich sein.  

Englische Sprachkompetenz

Der Nachweis einer Sprachkompetenzeinschätzung Englisch Niveau-B1 ist im Sur-Dossier-Verfahren bei fehlender Matura gefordert.  

Der Bildungsanbieter AKAD bietet einen Einstufungstest zur Ermittlung des Englischniveaus für CHF 15 an. Bitte wenden Sie sich an sprachen@akad.ch mit dem Hinweis, dass Sie sich für einen Studienplatz an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit beworben haben. Wird das Niveau B1 nicht erreicht, kann der erforderliche Kurs direkt bei AKAD gebucht werden. Gleichwertige Einstufungsverfahren werden ebenfalls akzeptiert. 

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Ihre Ansprechperson

Christine Ruppen

Administrative Studienbetreuerin

+41 41 367 49 83

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  • Checkliste für die Bewerbung (pdf) 

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