Formale Voraussetzungen für die Zulassung
- Sie haben mindestens 1’800 Arbeitsstunden (ein Jahr) Erfahrung im Erwerbsleben nach Abschluss Ihrer Erstausbildung (Nachweis durch Arbeitszeugnisse; ein Praktikum im Feld der Sozialen Arbeit wird empfohlen)
- Sie verfügen über einen anerkannten Bildungsabschluss: Berufsmatura (alle Richtungen sind anerkannt), Fachmatura, Diplom HF, gymnasiale Matura, anerkannte ausländische Reifezeugnisse gemäss swissuniversities.
- Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist und Sie keinen deutschsprachigen Schulabschluss haben, weisen Sie Ihre Kenntnisse durch ein anerkanntes Deutschdiplom «Goethe-Zertifikat C1» bei der Anmeldung nach.
- Sie haben eine Info-Veranstaltung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit besucht.
Aufnahme «sur dossier»
Eine Ausnahme bildet die Aufnahme «sur dossier» für Personen über 30 Jahre, die keinen der genannten Bildungsabschlüsse vorweisen können. Interessierte können im Verfahren der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Fachhochschulen für Soziale Arbeit (ASD/SASSA) zum Fachhochschulstudium zugelassen werden. Im Atelier der ASD erarbeiten Sie Ihr persönliches Kompetenzenbilanzdossier. Dieses wird von einer Kommission von Expertinnen und Experten überprüft und beurteilt.
Passarelle-Studium
Personen, die bereits über ein Diplom einer Höheren Fachschule in Sozialpädagogik verfügen, können im Passarelle-Studium den Bachelor in Sozialer Arbeit erwerben. Interessierte wenden sich in diesem Fall bitte an die Administration des Bachelors in Sozialer Arbeit.