Das Institut für Pflege und Interprofessionalität arbeitet eng mit Praxisorganisationen aus der ganzen Zentralschweiz und darüber hinaus zusammen. Die Praxismodule sind sorgfältig strukturiert, fachlich begleitet und tragen wesentlich dazu bei, die Studierenden auf ihre Rolle als Pflegefachpersonen BSc vorzubereiten – praxisnah, reflektiert und kompetenzorientiert.
Module der Praxisausbildung
Die Praktika stellen einen wesentlichen Bestandteil des Studiengangs Bachelor of Science in Pflege dar. Da der Studiengang modular aufgebaut ist, werden die Praktika entsprechend als Praxismodule geführt.
Für jedes Praxismodul sind spezifische Praktikumsziele formuliert. Die Ausbildungsverantwortlichen im Betrieb tragen die Verantwortung für die Umsetzung dieser Ziele, die fachliche Begleitung der Studierenden während des Praxismoduls sowie für die Erstellung der Praktikumsqualifikation. Jedes Praxismodul wird mit einer unterschiedlichen Anzahl an ECTS-Punkten von der Hochschule Luzern vergütet – abhängig vom jeweiligen Arbeitsumfang im Praktikum.
Ein Drittel der gesamten Ausbildungszeit besteht aus einer begleiteten praktischen Tätigkeit in Spitälern, Rehabilitationskliniken, Alters- und Pflegezentren, in der ambulanten Pflege (Spitex) oder in psychiatrischen Einrichtungen. Insgesamt absolvieren Studierende rund 1800 Praxisstunden – was etwa 40 bis 44 Wochen Praxiseinsatz entspricht.
Pro Studienjahr wird ein Einsatz von 12 bis 20 Wochen absolviert. Das Praktikum im dritten Studienjahr wird mit einem vierwöchigen Wahlpflicht-Einblick in ein anderes Arbeitsfeld, in eine andere Institution oder ein anderes pflegerisches Setting ergänzt.
Detaillierte Informationen zu den Praxismodulen sind im Dokument «Ausführbestimmungen Praxismodul, Bachelor of Science in Pflege, HSLU» beschrieben.
Zur Vorbereitung auf die Praxismodule finden Praxistrainings an der Hochschule Luzern (Praxistraining und klinisches Assessment) während der Studienmodule statt. Die entsprechenden Lerninhalte und Modulziele wurden in enger Zusammenarbeit mit Fachpersonen aus der Praxis erarbeitet und sind evidenzbasiert.
Praxisinstitutionen
Der geografische Schwerpunkt der Praxisinstitutionen liegt in den Trägerkantonen der Hochschule Luzern (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG). Darüber hinaus arbeitet die Hochschule Luzern mit weiteren Institutionen des Gesundheitswesens in anderen Regionen der Schweiz sowie im Ausland zusammen, um den Studierenden erweiterte Mobilität im Studium zu ermöglichen.
Die Hochschule Luzern akquiriert geeignete Praxisinstitutionen und schliesst mit ihnen Ausbildungsvereinbarungen ab. Die Grundlagen dieser Vereinbarungen sind im Dokument «Ausführbestimmungen Praxisausbildung Bachelor of Science in Pflege, HSLU» festgehalten.
Anstellungsbedingungen und Lohn der Studierenden während der Praxismodule
Die Anstellungsbedingungen sowie der Praktikumslohn werden vom Praxisbetrieb vorgegeben und entsprechen den branchenüblichen Vorgaben. Der Mindestlohn während der Praxismodule entspricht den offiziellen Lohnempfehlungen der OdA Gesundheit Zentralschweiz.
Unterstützungsbeiträge für Studierende
Finanzielle Unterstützung aus den gesprochenen Beiträgen des Bundes im Rahmen der Pflegeinitiative kann von den Studierenden in ihrem Wohnkanton beantragt werden. Die Zusammenstellung der Beiträge an die Studierenden kann hier eingesehen werden.
Die Zentralschweizer Kantone gewähren ihre Ausbildungsbeiträge abgestuft nach Alter und – mit Ausnahme des Kantons Luzern – unter Berücksichtigung von Familienpflichten. Diese Beiträge ergänzen die Praktikumslöhne, die von den Ausbildungsbetrieben an die Studierenden ausgezahlt werden.
Die kantonalen Ausbildungsbeiträge für Studierende sind unterschiedlich geregelt und variieren je nach Wohnkanton. Auf den Websites der jeweiligen Kantone finden Studierende detaillierte Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen sowie das Gesuchsformular für die Beantragung der Beiträge.
Links:
Unterstützungsbeiträge für Betriebe
Die Zentralschweizer Kantone richten sich nach der aktualisierten Empfehlung der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) zur Abgeltung der praktischen Ausbildungskosten in nicht-universitären Gesundheitsberufen vom April 2023.
Die Höhe der Beiträge zur praktischen Ausbildung in den Betrieben ist kantonal geregelt. Die folgenden Links führen direkt zu den Webseiten der Kantone, auf denen aktuelle Informationen für den jeweiligen Kanton abrufbar sind.
Links: