Die Sozialhilfe hat in der Schweiz die wichtige Aufgabe, Menschen aufzufangen, die durch die Maschen anderer Sozialsysteme fallen. Dennoch zeigen Studien, dass rund ein Viertel bis ein Drittel der Anspruchsberechtigten ihnen zustehende Leistungen nicht beziehen.
Vor diesem Hintergrund haben Pascal Coullery und Melanie Studer in einem zu Ende gehenden Forschungsprojekt untersucht, ob kantonale Sozialhilfegesetze selbst Hindernisse für den Zugang zur Sozialhilfe schaffen – und ob die Verwaltungspraxis, etwa im Intake-Verfahren oder während des laufenden Bezugs, dazu führt, dass Betroffene auf ihnen zustehende Leistungen verzichten.
Ein zentrales Hindernis sind Rückerstattungspflichten. Benedikt Hassler und Christophe Roulin haben die Rückerstattungspraxis rechtmässig bezogener Sozialhilfe in acht Deutschschweizer Kantonen erhoben. Sie stellen ihre Ergebnisse vor, die eine erhebliche Varianz im Umgang mit den gesetzlichen Spielräumen zeigen.
Die nächste Luzerner Sozialhilferechtstagung stellt somit Resultate aus zwei aktuellen Forschungsprojekten ins Zentrum. Beide Projekte greifen auf, dass in der Sozialhilfe teilweise eine Lücke besteht zwischen (geschriebenem) Recht und der Wirklichkeit. Die Tagung bietet sowohl Praktiker:innen Raum für Reflexion der eigenen Praxis als auch weiteren Interessierten Erkenntnisse zum Ist- und Soll-Zustand des Sozialhilferechts.
Kosten und Anmeldeschluss
Tagungsgebühr: CHF 200.–
Bachelor-Studierende HSLU Soziale Arbeit: CHF 100.–
Registrierte HSLU-Alumni-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 10%
Anmeldeschluss: 15.10.2026
Programm und weitere Informationen sind im Flyer.