Das Finale ist öffentlich und findet am Sonntag, 21. März 2027 um 17:00 Uhr im Konzertsaal Salquin der Hochschule Luzern – Musik statt. Die Jury tagt am Ende dieses Konzerts, die Preisvergabe wird am gleichen Abend bekanntgegeben.
Der «Philip Jones Brass-Preis» zeichnet Studierende der Hochschule Luzern – Musik aus dem Bereich der Blechblasinstrumente aus, die sich entweder durch hervorragende Interpretationen oder durch aussergewöhnliche, der Nachwuchsförderung verpflichtete Projekte hervorheben. Der Wettbewerb findet als öffentliche Veranstaltung statt.
Der Wettbewerb steht ausschliesslich Studierenden der Blechbläserklassen des Profils Klassik der Hochschule Luzern – Musik offen. Studierende können als Solisten oder in etablierten, aus Blechbläsern bestehenden Kammermusikformationen am Wettbewerb teilnehmen. Nimmt eine Solistin oder ein Solist mit einem Werk in einer anderen Kammermusikformation teil, wird ein allfälliger Preis ausschliesslich der Blechbläserin bzw. dem Blechbläser zugesprochen.
Die erste Vorausscheidung findet am Freitag, 20. November 2026 statt, die zweite Vorausscheidung findet am Dienstag, 19. Januar 2027 statt. Dort entscheidet die Fachschaft Blechblasinstrumente, welche der angemeldeten Studierenden (max. drei Studierende pro Jahr) zum Finale zugelassen werden.
Im Wettbewerbskonzert präsentieren die Teilnehmenden ein in sich abgerundetes Konzertprogramm von maximal 30 Minuten Länge. In der Wahl der vorgetragenen Werke wie auch in der Besetzung sind sie frei. Wählen die Kandidierenden Werke in grösserer Besetzung oder mit Klavierbegleitung, sind sie selbst für die Organisation der Ensembles verantwortlich. Wird ein Nachwuchsförderungs-Projekt für die Preisvergabe eingegeben, muss dieses im Rahmen des Wettbewerbskonzerts in einer ca. 30-minütigen Präsentation vorgestellt werden.
Anmeldeschluss ist der Sonntag, 25. Oktober 2026. Die Anmeldung erfolgt durch das fristgerechte Einreichen des Bewerbungsdossiers in deutscher Sprache als PDF-Datei an Remo Leitl, remo.leitl@hslu.ch.
Das Bewerbungsdossier muss enthalten:
• Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, aktueller Studiengang
• Hauptfachdozentin/-dozent
• Angabe zu den Werken des Programms (Titel, Satzangaben, Vortragsdauer) und Komponisten (inkl. Geburts- und ggf. Todesjahr). Die Fachschaft Blechblasinstrumente wird innert Wochenfrist nach Anmeldeschluss aus diesem Programm ein Werk auswählen, welches an der ersten Vorausscheidung (Freitag, 20. November 2026, 10:00 bis 12:00 Uhr) vorzuspielen ist.
• Biografie (d.h. Lauftext, keine tabellarische Auflistung, max. eine halbe A4-Seite)
• Auflistung wichtiger Konzertauftritte der vergangenen zwei Jahre
Studierende, die sich mit einem Projekt zur Förderung des Blechbläsernachwuchses bewerben, müssen ebenfalls bis zum Sonntag, 25. Oktober 2026 ihr Dossier einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung des Dossiers werden sie auch am Freitag, 20. November 2026 zu einem Jurygespräch im Rahmen der Zulassungsprüfung eingeladen.
Über die Zulassung zum Finale entscheidet die Fachschaft der Blechblasinstrumente institutsintern im Rahmen der Vorausscheidungen. Die Studierenden werden über die Entscheidung zur Zulassung zum Finale am Tag des Vorspiels informiert. Sollten vorgeschlagene Studierende aus triftigen Gründen kurzfristig absagen, können als Ersatz abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber zum Wettbewerb eingeladen werden.
Die Jury besteht sechs Mitgliedern:
- drei fachfremde Dozierende der Hochschule Luzern – Musik
- zwei externe Fachexpert:innen
- Ursula Jones als Vertreterin der Strebi Stiftung Luzern (Ehrenmitglied)
Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien:
- musikalische Interpretation
- persönliche Ausstrahlung und Auftreten
- technische Sicherheit
- stilistisches Differenzierungsvermögen
- Schwierigkeitsgrad
- Programmgestaltung
- Bei Projektbeiträgen: Kreativität und Nachhaltigkeit in Bezug auf die Nachwuchsförderung.
Die Jurymitglieder geben den Wettbewerbsteilnehmenden ein Feedback zu ihrem Vortrag.
Die Preissumme beträgt maximal CHF 4‘000.–. Diese kann zwischen mehreren Preisträgerinnen oder Preisträgern aufgeteilt werden. Die Jury kann aus der Preissumme einen Projektpreis vergeben für die Durchführung und Präsentation aussergewöhnlicher, der Nachwuchsförderung verpflichteter Projekte.
Die Wettbewerbskonzerte sind öffentlich. Die Jury tagt geschlossen. Der Juryentscheid wird im Anschluss an das Konzert kommuniziert.
• Instrumentalbegleitung: Der Veranstalter stellt keine Klavierbegleitung zur Verfügung. Die Teilnehmenden organisieren diese selbst.
• Notenmaterial: Für jede Runde sind die Teilnehmenden verpflichtet, der Jury das Notenmaterial (Klavierauszug oder Partitur) zur Verfügung zu stellen. Die Noten sind jeweils als PDF-Datei an remo.leitl@hslu.ch zu senden.
• Ton- und/oder Bildaufnahmen sind während der Vorausscheidungen und des Finales untersagt. Die Teilnehmenden erklären ihr Einverständnis für Radio- /Fernsehaufnahmen und -sendungen sowie für nicht kommerzielle Aufzeichnungen auf Ton-/Bildträger, die im Zusammenhang mit der Wettbewerbsveranstaltung (ausserhalb der Wertungsspiele) gemacht werden. Sie übertragen etwa hieraus
entstehende Rechte mit der Anmeldung auf den Veranstalter.
• Rechtsweg: Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Entscheide der Jury wird keine Korrespondenz geführt.