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Hier finden Sie alle Informationen zur Anmeldung und zu den Zulassungsbedingungen

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Absenzen/Urlaub/Militär

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Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst zum Militärdienst. Er dauert eineinhalb Mal so lange wie der Militärdienst.

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  • Zivildienst Informationen Bund
  • Broschüren und Flyer ZIVI

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Absenzen

Bei Absenzen wegen Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung beim/bei der betreffenden Dozierenden per Mail notwendig.

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Die detaillierten Regelungen bzgl. Absenzen von Studienmodulen sind im entsprechenden Merkblatt nachzulesen.

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Beurlaubung

Urlaubssemester sind mit dem/der Studienkoordinator/in abzusprechen.

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Studierende können ein Urlaubssemester beantragen. Das schriftlich begründete Gesuch ist vor Abschluss des vorangehenden Semesters (Ende des Kontaktstudiums) bei der Studienkoordination einzureichen. Es muss von der Studienkoordination bewilligt werden. Während eines Urlaubssemesters bleiben die Studierenden immatrikuliert. Die Studiengebühr entfällt, allerdings muss eine Beurlaubungsgebühr entrichtet werden. Es sind maximal zwei Urlaubssemester am Stück möglich.

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Militärdienst

Die Hochschule Luzern empfiehlt, die Rekrutenschule vor Beginn des Studiums vollständig zu absolvieren. 

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Wiederholungskurse können auf begründetes Gesuch hin verschoben werden. 

  • Wir organisiere ich RS und Studium?
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