Bachelor und konsekutiver Master
An den Fachhochschulen ist der Bachelor-Abschluss der Regelabschluss (Ausnahme: In Design & Kunst und Musik ist der Master-Abschluss der Regelabschluss). Er qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen für den direkten Berufseinstieg. Der Bachelor-Abschluss entspricht dem früheren Fachhochschulstudium von drei bis dreieinhalb Jahren. Für Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen mit überdurchschnittlichem Abschluss und Interesse an anwendungsorientierter Forschung bieten die Fachhochschulen konsekutive, das heisst anschliessende, Master-Studiengänge an. Diese dauern je nach Studienbereich eineinhalb bis zwei Jahre.
Hochschule
Unter Hochschulen werden in Europa sowohl Universitäten wie Fachhochschulen verstanden. Die beiden Typen sind gleichwertig, aber andersartig. Vereinfacht gesagt steht bei einer Universität das wissenschaftsorientierte Arbeiten mit einem hohen Abstraktionsniveau im Vordergrund. Im Gegensatz dazu sind Aus-und Weiterbildung an Fachhochschulen praxisnah und beschäftigen sich vermehrt mit konkreten Fragestellungen. Fachhochschulen sind nicht zu verwechseln mit den ausschliesslich auf praktische Fragestellungen ausgerichteten Höheren Fachschulen HFS, die nicht zu den Hochschulen zählen.
ECTS-Credits
ECTS bedeutet European Credit Transfer System. ECTS-Credits sind eine Masseinheit für die Studienzeit. Jede Aus-und Weiterbildung ist mit einer bestimmten Anzahl ECTS-Credits dotiert, je nach zeitlichem Aufwand, der durchschnittlich benötigt wird, um das Modul zu absolvieren. Ein ECTS-Credit entspricht 30 Arbeitsstunden. Das ECTS ermöglicht die transparente Anerkennung von Studienleistungen.
Executive MBA, MBA, Master of Advanced Studies MAS, Diploma of Advanced Studies DAS, Certificate of Advanced Studies CAS und Short Advanced Studies SAS bezeichnen die verschiedenen Weiterbildungsangebote.
Die Aufnahme in ein SAS-, CAS-, DAS- oder MAS-Programm setzt einen Tertiärabschluss (Bachelor-, Master- PhD-Abschluss einer Hochschule oder Abschluss der Höheren Berufsbildung) voraus. Weiter ist Berufserfahrung in einem für die Weiterbildung relevanten Berufsfeld erforderlich. Personen ohne Tertiärabschluss werden nur in Ausnahmefällen in einem Sur-dossier-Verfahren aufgenommen. Die Departemente können generell oder für einzelne Angebote zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen festlegen. Einzelheiten sind in den jeweiligen Studienreglementen geregelt.
Executive MBA
Der Titel Executive Master of Advanced Studies in Business Administration EMBA darf für berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme vergeben werden, die mehrheitlich betriebswirtschaftliches Wissen und Können vermitteln. Für die Zulassung ist eine mehrjährige Führungserfahrung erforderlich.
Master of Advanced Studies MAS
Ein Master of Advanced Studies MAS wird immer berufsbegleitend absolviert, dauert in der Regel mindestens eineinhalb Jahre und umfasst im Minimum 60 ECTS-Credits. Dies entspricht einem Arbeitsaufwand von rund 1‘800 Arbeitsstunden. Frühere Nachdiplomstudiengänge (NDS) waren sehr unterschiedlich konzipiert und hatten zum Teil den gleichen Umfang. Der Abschluss ist der Master of Advanced Studies. Dieser ist nicht zu verwechseln mit den konsekutiven Mastern (siehe Ausbildung: Bachelor und konsekutiver Master).
Diploma of Advanced Studies DAS
Als Diploma of Advanced Studies DAS werden berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme bezeichnet, für die mindestens 30 ECTS-Credits erzielt werden müssen. Es dauert ein bis zwei Jahre und schliesst mit einem Diplom ab.
Certificate of Advanced Studies CAS
Als Certificate of Advanced Studies CAS werden berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme bezeichnet, für die mindestens 10 ECTS-Credits erreicht werden müssen. Ein CAS-Programm schliesst mit einem Zertifikat ab und dauert ein halbes bis ein Jahr.
Short Advanced Studies SAS
Short Advanced Studies sind kompakte, kurze Weiterbildungen, in denen Teilnehmende bis zu 9 ECTS-Credits zu einem Fokusthema erwerben. Ein SAS-Programm dauert wenige Tage bis Wochen und lässt sich damit besonders gut berufsbegleitend absolvieren. Es besteht die Möglichkeit, den Abschluss an einen weiterführenden CAS anzurechnen.