Gebühren
In den Gebühren sind jeweils die direkten Kosten für die Weiterbildung inkl. Unterrichtsunterlagen und Prüfungsgebühren enthalten. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Fachliteratur, zusätzliche Pflichtlektüre, allfällige Reisen, Aufenthaltskosten, Verpflegung und Spesen. Die Rechnungstellung für die ganze Gebühr erfolgt, sobald die Durchführung des Angebots definitiv ist. Die Rechnungen werden auf die angegebene Rechnungsadresse ausgestellt.
Fachkurse und SAS-Programme:
Die Gebühr ist vor dem Beginn der Weiterbildung fällig.
CAS-Programme:
Die Gebühr ist in zwei Raten zahlbar. Die Zahlung der ersten Rate wird vor Beginn des CAS-Programms fällig, die zweite Rate zirka in der Mitte der Weiterbildung.
DAS-Programme:
Die Gebühr wird modulweise (für die einzelnen CAS-Programme und für das Kolloquium) in Rechnung gestellt und ist in Raten zahlbar. Die Zahlung der ersten Rate wird vor Beginn der Weiterbildung fällig. Die Gebühr für das Kolloquium ist vor dem Beginn des Kolloquiums fällig und ist in einer Rate zahlbar. In der Gebühr für das DAS-Diplom sind die direkten Kosten für das Kolloquium enthalten.
MAS-Programme:
Die Gebühr wird modulweise (für die einzelnen CAS-Programme und das Master-Modul) in Rechnung gestellt und ist in Raten zahlbar. Die Zahlung der ersten Rate wird vor Beginn der Weiterbildung fällig. Die Gebühr für das Master-Modul ist vor dem Beginn des Master-Moduls fällig und ist in einer Rate zahlbar. In der Gebühr für das Master-Modul sind die direkten Kosten für das Master-Modul und die Diplomierung enthalten.
Falls die Aufnahme der/des Teilnehmenden ins MAS-Programm „Sur-Dossier“ erfolgt, beinhaltet das Master-Modul eine zusätzliche individuelle Förderung im wissenschaftlichen Arbeiten in der Höhe von CHF 1’000.–. Die Programmleitung erläutert der/dem Teilnehmenden die Rahmenbedingungen und die Unterstützungsleistungen.
Rückzug/Abmeldung Fachkurse, SAS-, CAS-, DAS- und MAS-Programme:
Bei einer Abmeldung nach einer bestätigten Kurs- oder Programmaufnahme bis zwei Monate vor Kurs- oder Programmstart wird der zurücktretenden Person eine Aufwandentschädigung von CHF 500.– in Rechnung gestellt.
Bei einer Abmeldung später als zwei Monate vor Kurs- oder Programmstart sind die gesamten Kosten der Weiterbildung geschuldet. Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung bleiben die gesamten Kosten geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
Der Rückzug der Anmeldung oder die vorzeitige Beendigung der Weiterbildung ist der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit schriftlich mitzuteilen.
Zusatzregelung DAS- und MAS-Programme:
Bei Rückzug der Anmeldung, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch des laufenden Moduls (DAS-Kolloquium/Master-Modul) bleiben die gesamten Gebühren des laufenden Moduls geschuldet.
Abschluss
Fachkurse:
Fachkurse sind abgeschlossen, wenn die erforderlichen Kurstage absolviert und die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind. Es ist eine Teilnahme am Kontaktstudium von mindestens 80% erforderlich. Die Teilnehmenden erhalten eine Kursbestätigung.
SAS-Programme:
Der erfolgreiche Abschluss des SAS-Programms wird mit den bei der Ausschreibung erwähnten Anzahl ECTS-Punkten bewertet. Voraussetzung für die Erlangung eines Short Advanced Studies SAS ist die Teilnahme an mindestens 80% des Kontaktstudiums und das erfolgreiche Absolvieren der verlangten Leistungsnachweise.
CAS-Programme:
Der erfolgreiche Abschluss des CAS-Programms wird mit den bei der Ausschreibung erwähnten Anzahl ECTS-Punkten bewertet. Voraussetzung für die Erlangung eines Certificate of Advanced Studies CAS ist die Teilnahme an mindestens 80% des Kontaktstudiums und das erfolgreiche Absolvieren der verlangten Leistungsnachweise.
DAS-Programme:
Der erfolgreiche Abschluss des DAS-Programms wird mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Voraussetzung für die Erlangung eines Diploma of Advanced Studies DAS ist das erfolgreiche Absolvieren der in den einzelnen Modulen verlangten Leistungsnachweise sowie des Kolloquiums.
MAS-Programme:
Der erfolgreiche Abschluss des MAS-Programms wird mit 60 ECTS-Punkten bewertet. Voraussetzung für die Erlangung eines Master of Advanced Studies MAS ist die Teilnahme an mindestens 80% des Kontaktstudiums und das erfolgreiche Absolvieren der in den einzelnen Modulen verlangten Leistungsnachweise.
Verschiebung und Absage Weiterbildungsprogramme
Voraussetzung für die Durchführung der Weiterbildungsangebote ist eine genügende Anzahl von Teilnehmenden, die Entscheidungskompetenz liegt bei der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit. Wird das Weiterbildungsangebot abgesagt oder verschoben und aufgrund dessen die Anmeldung zurückgezogen, entstehen keine Kosten. Bei einer Absage oder Verschiebung des Weiterbildungsprogrammes werden die Angemeldeten schnellstmöglich informiert.
Empfehlung einer Annullierungskosten-Versicherung
Gemäss dem Studienreglement für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit müssen bei einer Abmeldung später als zwei Monate vor Kurs- oder Programmstart, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Weiterbildung die Gebühren in vollem Umfang bezahlt werden. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit empfiehlt eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen.
Geheimhaltungserklärung
Als Teilnehmende/r verpflichten Sie sich, alle Informationen, die Ihnen im Rahmen Ihres Weiterbildungsprogramms über Gruppenmitglieder und deren Klientschaft zur Kenntnis gelangen, vertraulich zu behandeln. Ein Verstoss dagegen kann insbesondere einen Ausschluss vom Weiterbildungsprogramm zur Folge haben.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf die Lernplattform ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Diebstahlversicherung (Sachversicherung - Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern - Soziale Arbeit unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der/des Teilnehmenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der/des Teilnehmenden.
Haftpflichtversicherung
Die/der Teilnehmende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der/des Teilnehmenden. Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit lehnt jegliche Haftung ab.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit geht mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Teilnehmende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, ECTS-Credits, Weiterbildungsangebot usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach der Weiterbildung bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an das Bundesamt für Statistik und an die Geschäftsstelle Alumni Hochschule Luzern. Weiter erklärt sich die teilnehmende Person einverstanden, dass bei Weiterbildungsangeboten, die in Kooperation mit anderen Schulen, Institutionen usw. durchgeführt werden, die notwendigen Daten an die Kooperationspartnerin, den Kooperationspartner weitergegeben und nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung bearbeitet werden dürfen.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Campus-Sport erklärt sich die/der Teilnehmende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Soziale Arbeit bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Teilnehmenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Die Fachkurse, SAS-, CAS-, DAS- und MAS-Programme richten sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Weiterbildungsangebots. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während der Weiterbildung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Teilnehmenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit (Administration) verfügbar.
Im Übrigen gelten die Rechtserlasse der Hochschule Luzern, insbesondere die Studienordnung für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern, FH Zentralschweiz und das Studienreglement für die Weiterbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit.