- Während des Semesters dürfen Sie einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen.
- Ihre Arbeit ist bis 15 Stunden pro Woche meldepflichtig. Studierende, welche im Kanton Luzern wohnen, melden dies, indem sie dem Amt für Migration Luzern (in anderen Kantonen gelten allenfalls andere Regeln) eine Kopie des mindestens arbeitgeberseitig unterzeichneten Arbeitsvertrages mit dem Vermerk "Nebenerwerb" zustellen.
Der Erwerb darf am Folgetag nach der Meldung aufgenommen werden.
- Falls mehr als 15 Stunden pro Woche gearbeitet wird, ist dies bewilligungspflichtig. Bitte reichen Sie bei Wohnsitz im Kanton Luzern beim Amt für Migration Luzern (in anderen Kantonen gelten allenfalls andere Regeln) die folgenden Dokumente ein:
- Gesuchsformular 1
- Kopie Arbeitsvertrag (mind. arbeitgeberseitig unterzeichnet) mit Angabe von Pensum
- Kurze Gesuchsbegründung
- Aktuelle Studienbestätigung
Der Erwerb darf am Folgetag der Gesuchseinreichung aufgenommen werden.
- Während der Semesterferien darf in beiden Fällen Vollzeit gearbeitet werden.
Die gleichen Bedingungen gelten auch, wenn Ihr Studium ein obligatorisches Praktikum beinhaltet.
Bei all dem gilt, dass Studieren immer der Hauptzweck Ihres Aufenthaltes in der Schweiz bleiben muss und Ihre Arbeit Ihr Studium nicht verlängert.
° EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern; EFTA: Island, Liechtenstein, Norwegen