In der Übersicht
Die Schweizerische Nationalbank verfügt über das Banknotenmonopol in der Schweiz. Eine Banknote muss hohen Sicherheitsstandards genügen. Insbesondere darf es nicht möglich sein, Banknoten zu duplizieren.
Das No-Cloning-Prinzip für Quantenzustände bietet einen Kopierschutz in Quantengeldsystemen. Quantengeld wurde in einem der ersten Forschungsarbeiten zu Quanteninformation bereits in den 1970er Jahren vorgeschlagen, gilt aber als wirtschaftlich unpraktisch. Einer der Gründe dafür ist, dass die vorgeschlagene Architektur nicht derjenigen des Geldmarkts entspricht, in der eine Zentralbank Banknoten ausstellt, welche dann von Retail-Banken an Benutzer weiterverteilt werden. Eine direkte Interaktion mit der Zentralbank ist dadurch nicht notwendig. Zusätzliche Fragen stellen sich zum Lebenszyklus von Quantengeld; dazu wie mit beschädigten Noten umgegangen wird und wie diese ersetzt werden. Wie können gefälschte Noten erkannt werden? Wie kann sichergestellt werden, dass Quantenbargeld für alle Personen nutzbar ist? Und kann damit umgegangen werden, dass Quantenzustände mit der Zeit mehr und mehr vom Original abweichen?
Diese Fragen werden in den vorgeschlagenen Protokollen für Quantengeld nicht behandelt und verhindern den praktischen Einsatz in näherer Zukunft. In diesem Projekt entwickeln die Schweizerische Nationalbank und die Hochschule Luzern ein praktisches Quantengeldsystem mit einer Zentralbankarchitektur, welches die regulatorischen Anforderungen erfüllt und technisch umsetzbar ist. Es soll ein kryptographisches Protokoll vorgeschlagen und analysiert werden. Ausserdem soll ein Plan für einen praktischen Proof-of-Concept aufgestellt werden, wobei technische Hindernisse benannt und Vorschläge für deren Lösung entwickelt werden sollen.