In der Übersicht
Seit dem 1. Januar 2023 wurde in Deutschland ein solches Anreizsystem über ein sogenanntes Stufenmodell eingeführt. Das Stufenmodell regelt die Verteilung der Kostenübernahme der CO2-Abgabe zwischen Mietenden und Vermietenden. Dabei fällt der für die Mietenden zu übernehmende Teil umso höher aus, je energieineffizienter das vermietete Wohnobjekt ist.
Mit dem Gutachten soll im Vorfeld der Mietrechtsrevision überprüft werden, inwiefern die Mechanik des deutschen Stufenmodells sich sinnvoll in die Schweizer Gesetzgebung integrieren lässt. Es werden die möglichen Auswirkungen auf den Schweizer Gebäudepark und die Anreize der potenziellen Sanierungsmassnahmen erarbeitet.
Das Gutachten ist in drei Teile aufteilen, wobei die Gesamtprojektleitung bei Burkhalter Rechtsanwälte AG liegt:
1. Teil: Juristisches Gutachten über die Möglichkeiten der Integration des deutschen Stufenmodells in das Schweizer Recht (Burkhalter Rechtsanwälte AG).
2. Teil: Signifikanzanalyse: Die potenziellen wirtschaftlichen Folgen der erarbeiteten Möglichkeiten werden durch die HSLU ausgearbeitet.
3. Teil: Prüfung politische / wirtschaftliche Umsetzbarkeit durch Verein Green Building Schweiz.
Dieses Gutachten wird im Auftrag von EnergieSchweiz erstellt.