Loading...
hidden

Mobile-Version anzeigen

Meta-Navigation

Startseite – Hochschule Luzern

Sprachwahl und wichtige Links

  • Zum Inhalt springen
  • Kontakt
  • Login
  • De
  • En
Suche starten

Hauptnavigation

Departementsnavigation

  • Technik & Architektur
  • Wirtschaft
  • Informatik
  • Soziale Arbeit
  • Design & Kunst
  • Musik

Unternavigation

  • Studium
  • Weiterbildung
  • Forschung
  • International
  • Campus
  • Über uns
  • News & Stories

Unternavigation

  • Visum und Aufenthaltsbewilligung
    • Aufenthaltsbewilligung
    • Einreise ohne Visum
    • Einreise mit Visum
  • Akademisches Jahr
  • Finanzielles
  • Nachhaltigkeit
  • Sport
  • Stipendien und Preise
  • Studierendenorganisationen
  • Über Luzern
  • Versicherungen
  • Wohnen

Breadcrumbs-Navigation

  1. Campus Campus
  2. Leben und studieren in Luzern Leben und studieren in Luzern
  3. Visum und Aufenthaltsbewilligung Visum und Aufenthaltsbewilligung

Visum und Aufenthaltsbewilligung Für einen Studienaufenthalt in der Schweiz ist einiges zu beachten.


Studierende aus EU- oder EFTA-Ländern

Studierende der folgenden EU- und EFTA-Länder sowie Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur, Australien, Brunei und Vereinigtes Königreich sind von der Visumpflicht befreit:

  • EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern.
  • EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen

Als Studierender eines dieser Länder befolgen Sie bitte die Anweisungen für Studierende ohne Visumpflicht.

Studierende aus allen anderen Ländern

Staatsangehörige aller anderen Länder müssen persönlich ein nationales Visum "D" bei der Schweizer Botschaft oder dem Generalkonsulat am Wohnort beantragen. Als Staatsbürger eines visumpflichtigen Landes folgen Sie bitte den Anweisungen für visumpflichtige Studierende. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Visum benötigen, besuchen Sie bitte die Website des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Obwohl die Schweiz dem Schengen/Dublin-Abkommen beigetreten ist, berechtigt Sie ein Schengen-Visum aus einem anderen Land weiterhin nur zur Einreise und Durchreise, aber nicht zur Wohnsitznahme. Dies erfordert ein nationales D-Visum.

Die Informationen auf dieser Seite dienen nur zu Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Vorschriften können sich seit der letzten Überprüfung dieser Informationen geändert haben. Rechtsverbindliche Informationen finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration oder bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

Links

  • Einreise ohne Visum
  • Einreise mit Visum
  • Aufenthaltsbewilligung

Footer

FH Zentralschweiz

Links zu den Social-Media-Kanälen

  •  Facebook

Kontakt

Logo Hochschule Luzern

Hochschule Luzern


Werftestrasse 4
- 6002 Luzern

+41 41 228 42 42

info@hslu.ch

Direkteinstieg

  • Studieninteressierte Bachelor
  • Studieninteressierte Master
  • Weiterbildungsinteressierte
  • Unternehmen & Institutionen
  • Medienschaffende
  • Für Studierende
  • Für Mitarbeitende

Quicklink

  • Personensuche
  • Hochschule Luzern

Statische Links

  • Newsletter abonnieren
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Institutionell akkreditiert nach HFKG 2019–2026
Logo Swissuniversities

QrCode

QrCode
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung der Website zu ermöglichen und um Ihnen auf unserer Website, auf anderen Websites und in sozialen Netzwerken personalisierte Werbung anzuzeigen. Indem Sie diesen Hinweis schliessen oder mit dem Besuch der Seite fortfahren, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies. Weitere Informationen zu diesen Cookies und wie Sie die Datenbearbeitung durch sie ablehnen können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
OK