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Barrierefrei studieren Beratung, Information und Vernetzung

Die Kontaktstelle «barrierefrei» ist die Ansprechstelle für Fragen zur Barrierefreiheit für Studierende mit Beeinträchtigungen. Sie steht Studierenden aller Bildungsangebote und den Mitarbeitenden der Hochschule Luzern unentgeltlich zur Verfügung.

Die Kontaktstelle «barrierefrei» berät und unterstützt Studierende mit Beeinträchtigungen individuell. Sie wird auf Anfrage aktiv. Sie arbeitet dazu mit allen erforderlichen Personen der Hochschule Luzern zusammen. Sie berät zu allen Themen, welche die Chancengerechtigkeit für Studierende mit Beeinträchtigungen unterstützen.

Die Kontaktstelle «barrierefrei» steht für die Vorbereitung von Anträgen auf Nachteilsausgleich zur Verfügung. Sie berät die Studiengangsleitungen bei der Ausgestaltung und unterstützt die adäquate Umsetzung.

Sie steht auch für personenunabhängige Fragen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Sie setzt sich für eine hindernisfreie Hochschule für Studierende mit Beeinträchtigungen ein. Das Expertinnen- und Expertenteam der Kontaktstelle «barrierefrei» besteht aus Dozierenden des Kompetenzzentrums Behinderung und Lebensqualität der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit.

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Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich sichert die Gleichstellung von Studierenden mit und ohne Beeinträchtigungen bezüglich ihrer Chancen auf ein erfolgreiches und diskriminierungsfreies Studium. Dabei haben alle Studierenden die gleichen Kompetenzen zu erwerben und nachzuweisen sowie die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium zu erfüllen. Unterstützende Massnahmen erfolgen immer in Form von Anpassungen des Studien- und/oder Prüfungs-Settings und/oder der Infrastruktur.

Antragsfrist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen
Für die Sicherstellung der Umsetzung der Massnahmen zum Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen ist die rechtzeitige Einreichung notwendig. Bitte reichen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich möglichst früh bei Ihrer Studiengangsleitung ein.

Es gilt folgende Antragsfrist für Nachteilsausgleiche: Um eine Berücksichtigung von Nachteilsausgleichen bei Leistungsnachweisen bzw. Prüfungen zu gewährleisten, muss der Antrag spätestens bis Ende des ersten Drittels der betreffenden Module eingereicht werden.

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Der Umgang mit Beeinträchtigungen und das Recht auf Nachteilsausgleich ist in den Studienordnungen geregelt. Diese gelten ausnahmslos für alle Ausbildungsstudiengänge und Weiterbildungsformate.

Betroffene Studierende müssen den Nachteilsausgleich mit einem schriftlichen Gesuch sowie dem Nachweis der körperfunktionalen Einschränkung bei der zuständigen Studiengangleitung beantragen. Dieser Nachweis kann sowohl ein detaillierter ärztlicher Bericht als auch eine Stellungnahme einer qualifizierten Fachstelle sein.

Für eine vorgängige Beratung und die Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags auf Nachteilsausgleich stehen die jeweiligen Studiengangsleitungen sowie die Kontaktstelle «barrierefrei» zur Verfügung. Auf Wunsch der Studierenden gibt die Kontaktstelle «barrierefrei» eine Empfehlung zu Händen der Studiengangleitung ab.

Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs erfolgt situativ und in Absprache aller beteiligten Personen und obliegt der Studiengangleitung. Dabei kann die Kontaktstelle beratend und unterstützend beigezogen werden. Die Hochschule Luzern garantiert dabei die Einhaltung der Vertraulichkeit.

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Merkblätter zur Unterstützung hindernisfreier Lehre

Auf der Homepage von Swissuniability, einem Gemeinschaftswerk des Netzwerks Studium und Behinderung Schweiz, finden sich nachfolgende Merkblätter zur Sensibilisierung und Unterstützung der hindernisfreien Lehre für verschiedenen Beeinträchtigungen.

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Studieren mit AD(H)S
Studieren mit Autismus-Spektrum-Störung
Studieren mit Hörbehinderungen
Studieren mit Lese-Rechtschreibschwäche
Studieren mit Mobilitätsbehinderungen
Studieren mit psychischen Behinderungen
Studieren mit Sehbehinderungen

Merkblätter zur Erstellung barrierefreier Dokumente

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  • Accessible Excel und PDF

    (256.0 KB) .PDF 

  • Accessible PowerPoint

    (212.4 KB) .PDF 

  • Accessible synchrone online Veranstaltung

    (182.6 KB) .PDF 

  • Accessible Word und PDF

    (218.0 KB) .PDF 

  • Accessible Podcast

    (182.8 KB) .PDF 

Nützliche Dokumente

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  • Konzept "barrierefrei"

    (159.6 KB) .PDF 

  • Antrag Nachteilsausgleich

    (86.2 KB) .PDF 

  • Systematische Rechtssammlung

Mehr zum Thema

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  • Webseite von Swissuniability

  • Fachstelle Diversity der HSLU

  • Diskriminierungsverbot, BV Art. 8, Absatz 2

  • Behindertengleichstellungsgesetz BehiG Art. 2

  • uniability.ch

  • Interview mit Markus Born, Beauftragter für barrierefreies Studieren (bis August 2019)

Beauftragte für barrierefreies Studieren

Judith Adler

Dozentin und Projektleiterin

So können sie mit uns in Kontakt treten:

  • Kontaktformular

Telefon: +41 41 367 48 22

E-Mail anzeigen

Beratung und Forschung zu Barrierefreiheit

  • «Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen» von Gülcan Akkaya, Eva Maria Belser, Andrea Egbuna-Joss, Jasmin Jung-Blattmann
  • SEGEL Schwierige Entscheide - GEmeinsame Lösungen
  • Arbeitsfeld Tourismus integrativ (ArTiv)
  • Website tourismus-mitenand.ch
  • Arbeitsrealitäten für Menschen mit schweren Beeinträchtigungen

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