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Barrierefrei studieren Beratung, Information und Vernetzung

Die Kontaktstelle «barrierefrei» ist die Ansprechstelle für Fragen zur Barrierefreiheit für Studierende mit Beeinträchtigungen. Sie steht Studierenden aller Bildungsangebote und den Mitarbeitenden der Hochschule Luzern unentgeltlich zur Verfügung.

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Die Kontaktstelle «barrierefrei» berät und unterstützt Studierende mit Beeinträchtigungen individuell. Sie wird auf Anfrage aktiv.  Sie arbeitet dazu mit allen erforderlichen Personen der Hochschule zusammen. Sie berät diese in allen Themen, welche die Chancengerechtigkeit für Studierende mit Beeinträchtigungen unterstützen.

Die Kontaktstelle «barrierefrei» steht für die Vorbereitung von Anträgen auf Nachteilsausgleich zur Verfügung. Sie berät die Studiengangsleitungen bei der Ausgestaltung und unterstützt die adäquate Umsetzung.

Sie steht auch für personenunabhängige Fragen zur Barrierefreiheit zur Verfügung. Sie setzt sich für eine hindernisfreie Hochschule für Studierende mit Beeinträchtigungen ein.

Das Expertinnen- und Expertenteam der Kontaktstelle «barrierefrei» setzt sich aus Dozierenden des Kompetenzzentrums Behinderung und Lebensqualität der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit zusammen.

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Der Nachteilsausgleich sichert die Gleichstellung von Studierenden mit und ohne Beeinträchtigungen bezüglich ihrer Chancen auf ein erfolgreiches und diskriminierungsfreies Studium. Dabei haben alle Studierenden die gleichen Kompetenzen zu erwerben und nachzuweisen sowie die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium zu erfüllen. Unterstützende Massnahmen erfolgen immer in Form von Anpassungen des Studien- und/oder Prüfungs-Settings und/oder der Infrastruktur.

Der Umgang mit Beeinträchtigungen und das Recht auf Nachteilsausgleich ist in den Studienordnungen geregelt. Diese gelten ausnahmslos für alle Ausbildungsstudiengänge und Weiterbildungsformate. 

Betroffene Studierende müssen den Nachteilsausgleich mit einem schriftlichen Gesuch sowie dem Nachweis der körperfunktionalen Einschränkung bei der zuständigen Studiengangleitung beantragen. Dieser Nachweis kann sowohl ein detaillierter ärztlicher Bericht als auch eine Stellungnahme einer qualifizierten Fachstelle sein. 

Für eine vorgängige Beratung und die Unterstützung bei der Ausarbeitung des Antrags auf Nachteilsausgleich stehen die jeweiligen Studiengangsleitungen sowie die Kontaktstelle «barrierefrei» zur Verfügung. Auf Wunsch der Studierenden gibt die Kontaktstelle «barrierefrei» eine Empfehlung zu Handen der Studiengangleitung ab.

Die Umsetzung des Nachteilsausgleichs erfolgt situativ und in Absprache aller beteiligten Personen und obliegt der Studiengangleitung. Dabei kann die Kontaktstelle beratend und unterstützend beigezogen werden. Die Hochschule Luzern garantiert dabei die Einhaltung der Vertraulichkeit.

Nützliche Dokumente

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  • Konzept "barrierefrei"

    (727.2 KB) .PDF 

  • Antrag Nachteilsausgleich

    (2.0 MB) .PDF 

  • Systematische Rechtssammlung

Mehr zum Thema

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  • Interview mit Markus Born, Beauftragter für barrierefreies Studieren (bis August 2019)

  • Webseite von Swissuniability mit Merkblättern und Infos zu verschiedenen Beeinträchtigungen

  • Fachstelle Diversity

  • Diskriminierungsverbot, BV Art. 8, Absatz 2

  • Behindertengleichstellungsgesetz BehiG Art. 2

  • uniability.ch

Beauftragte für barrierefreies Studieren

Judith Adler

Dozentin und Projektleiterin

So können sie mit uns in Kontakt treten:

  • Kontaktformular

Telefon: +41 41 367 48 22

E-Mail anzeigen

Publikationen

  • «Grund- und Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen» von Gülcan Akkaya, Eva Maria Belser, Andrea Egbuna-Joss, Jasmin Jung-Blattmann
  • «Sexuelle Gesundheit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen» von Daniel Kunz

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