Overview
In der Praxis stellen sich zahlreiche Anwendungsfragen:
- Wie ist in unklaren Fällen der Unterstützungswohnsitz zu ermitteln (z.B. Wohnen im Hotel, auf dem Zeltplatz, im Hobbyraum)?
- Im Heim kann in der Regel kein Unterstützungswohnsitz begründet werden – aber was gilt als Heim?
- Wer ist zuständig, wenn jemand keinen Unterstützungswohnsitz hat oder wenn jemand z.B. wegen Wohnungsverlust in der Nachbarsgemeinde vorübergehend unterkommt?
- Wenn jemand ohne Wohnsitz vom Ausland kommend ins Spital eingeliefert wird, wer zahlt die Behandlungskosten?
- Wann kommt Notfallhilfe zum Zuge und wie weit geht diese?
- Wie wird der Unterstützungswohnsitz von Kindern bestimmt, die fremdplatziert werden, insbesondere wenn die Eltern den Wohnort wechseln?
- Welche Rolle spielt bei interkantonalen Platzierungen die IVSE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen)?
- Wie ist bei Zuständigkeitsstreitigkeiten kantonsübergreifend und zwischen den Gemeinden vorzugehen?
Im Fachseminar werden die relevanten rechtlichen Regelungen des Zuständigkeitsgesetzes (ZUG) mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung vermittelt. Den Teilnehmenden werden zudem die Abwicklung von Notfallunterstützungen nach ZUG und weitere Verfahrensfragen nähergebracht. Für die Frage der innerkantonalen Zuständigkeit steht das kantonale Recht der Arbeitskantone der Teilnehmenden im Zentrum. Im Fachseminar werden auch andere Zuständigkeitsregelungen, mit welchen die Sozialhilfe im Alltag ebenfalls in Berührung kommt, behandelt. So sind Gegenstand der polizeiliche Wohnsitz (Einwohnerregister) und der zivilrechtliche Wohnsitz, Wohnsitzregelungen bei den Ergänzungsleistungen und in der Pflege. Die zuständigkeitsrechtlichen Auswirkungen der IVSE wird ebenfalls Eingang ins Fachseminar finden. Es wird aufgezeigt, weshalb die Zuständigkeiten in gewissen Fällen auseinanderfallen.
Die Thematik wird anhand von Fällen für den Berufsalltag diskutiert. Auch besteht Gelegenheit, eigene Fälle und Fragen zu bearbeiten.