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  6. FAQ FAQ

FAQ Fachkurs Schweizerische Bedingungen Sozialer Arbeit

Hinweis:
Für alle Fragen, welche die formalen Anforderungen für die Anerkennung betreffen, ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI in Bern zuständig. Nachfolgend finden Sie Antworten auf Fragen zur Zusatzausbildung bzw. zur Eignungsprüfung.

 

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1. Allgemeines

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Mit wie viel Aufwand muss ich rechnen?
Der Aufwand hängt sehr stark ab von Ihrem Vorwissen, Ihren Kompetenzen für selbständige Recherchen und deren Dokumentation und dabei natürlich auch von Ihren Deutschkenntnissen. Ein durchschnittlicher Erfahrungswert liegt, unabhängig von der gewählten Variante, bei ca. 5-6 Tagen pro Thema.

Wie gut müssen meine Deutschkenntnisse sein?
Das SBFI verlangt den Nachweis von Deutschkenntnissen auf Stufe B2. Für die Zusatzausbildung bzw. die Eignungsprüfung müssen Sie zu den in der Verfügung vom SBFI aufgeführten Fachthemen auf Deutsch mündliche Präsentationen halten und schriftliche Arbeiten verfassen können.

Bietet die Hochschule Praktikumsstellen bzw. wo finde ich ohne Anerkennung eine Stelle?
Nein, wir können leider keine Praktikumsstellen anbieten. Gemäss Erfahrung ist es v.a. im sozialpädagogischen Bereich möglich, ohne Anerkennung Stellen zu finden: Heime, Horte, Kitas. Meistens haben Personen ohne Anerkennung einen tieferen Status als andere Mitarbeitende, was mit weniger Kompetenzen und weniger Lohn verbunden ist.

Ich habe eine Anstellung in Aussicht bzw. möchte bis zum Kursstart eine Anstellung in der Schweiz im Sozialbereich finden. Für welche Variante soll ich mich anmelden?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keinen entsprechenden Anstellungsvertrag unterschrieben haben, melden Sie sich für die Variante ‘Eignungsprüfung mit Zusatzausbildung’ an. Bis zum Kursstart haben Sie die Möglichkeit, die Variante zu wechseln (ohne zusätzliche Gebühr), indem Sie das Kurssekretariat rechtzeitig über die Änderung informieren.

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2. Variante "Anpassungslehrgang mit Zusatzausbildung"

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Muss die Praxistätigkeit für den Anpassungslehrgang genau während der Zeit der Zusatzausbildung gewährleistet sein, wie lange muss sie dauern und welches Pensum ist nötig?

Für die Zusatzausbildung an der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit brauchen Sie begleitend, d.h. während der Ausbildung, eine reguläre Stelle oder einen Praktikumsplatz im Sozialbereich. Das Pensum und die Dauer, sowie ein früherer Beginn sind für die Zusatzausbildung irrelevant. Es wird jedoch empfohlen, während der Kursdauer höchstens 80 % zu arbeiten oder Ferientage zu beziehen. Das SBFI verlangt hingegen eine bestimmte Dauer zu einem bestimmten Pensum bzw. bei kleinerem Pensum eine längere Dauer. Diese Anforderung können Sie Ihrer Verfügung entnehmen.

Welche Anforderungen muss die Begleitperson für den Anpassungslehrgang erfüllen?
Die Person braucht eine in der Schweiz anerkannte Ausbildung in Sozialer Arbeit. Die Ausbildungsstufe (HF oder FH) muss mindestens jener Stufe entsprechen, die Sie gemäss Verfügung vom SBFI anerkannt haben möchten.

Welche Aufgaben und welchen Aufwand muss die Begleitperson leisten?
Detaillierte Angaben dazu finden Sie im «Merkblatt für die qualifizierten Praxisbegleitenden» (Link unter «Wichtige Informationen»).

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3. Variante "Eignungsprüfung mit Zusatzausbildung"

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Muss ich für diese Variante auch eine Stelle in der Schweiz und im Sozialbereich haben?

Nein, für diese Variante ist Ihr Arbeitsverhältnis irrelevant.

Was ist der Vorteil von dieser Variante und wann sollte ich diese wählen?
Diese Variante ist geschaffen worden für jene Personen, die noch nicht in der Schweiz arbeiten und das schweizerische System noch nicht gut kennen. Die Erfahrung zeigte:
1. Ohne anerkannte Ausbildung ist es schwierig, eine Stelle zu finden, weshalb man auf die Eignungsprüfung ausweichen muss.
2. Der Kurs hilft, den vom SBFI verlangten Theorie-Praxis-Transfer herzustellen.
3. Zudem hilft der Kurs, das Lernen inhaltlich und zeitlich zu strukturieren und ermöglicht das
Lernen im sozialen Setting mit gegenseitiger Unterstützung und Vernetzung.

Wie unterscheidet sich diese Variante vom ‘Anpassungslehrgang mit Zusatzausbildung’?
Sie besuchen den selben Kurs, aber das Qualifikationsverfahren unterscheidet sich und ist anspruchsvoller. Im Kurs erhalten Sie Unterstützung für Ihre Recherchen, profitieren von den
Recherchen anderer und die Dozierenden machen Inputs und helfen, das Wissen zu integrieren und den Praxistransfer herzustellen.

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4. Variante "Eignungsprüfung im Selbststudium"

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Detaillierte Angaben zum Ablauf finden Sie im «Merkblatt Eignungsprüfung» unter «Wichtige Informationen».

Was ist der Vorteil von dieser Variante und wann sollte ich diese wählen?
Die Vorteile bestehen darin, dass

1. es die günstigste Variante ist,
2. Sie zwischendurch keine Lernkontrollen erfüllen müssen,
3. Sie selbstbestimmt lernen und Ihre Zeit selber einteilen können.

Diese Variante empfiehlt sich für Personen, die schon ein paar Jahre in der Schweiz leben und im Sozialbereich arbeiten oder zumindest mit einer Praxisorganisation regelmässig austauschen können. Zudem sollten Sie es gewohnt sein, selbstständig zu lernen. Ohne Praxis- und Lebenserfahrung in der Schweiz ist es sehr anspruchsvoll, die Eignungsprüfung mit Selbststudium (ohne Kursbesuch) zu bestehen.

Kann ich Einsicht nehmen in die Unterlagen, die für das Selbststudium relevant sind?
Dies ist vorgängig nicht möglich. Nachdem Sie sich für das Selbststudium angemeldet und den Weiterbildungsvertrag unterschrieben haben, erhalten Sie die Zugangsdaten für die Lernplattform. Praktisch zeitgleich wird der Prüfungsleiter mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um einen Termin für das Einführungsgespräch zu vereinbaren.

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+41 41 367 48 48

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