Fachpersonen der Sozialen Arbeit mit einem im Ausland erworbenen Diplom benötigen landesspezifische Kenntnisse, um sich im Sozialwesen orientieren zu können. Für das Anerkennungsverfahren des im Ausland erworbenen Diploms ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig. Hat das SBFI bei der Prüfung eines Gesuches festgestellt, dass gewisse für die berufliche Arbeit in der Schweiz als wichtig erachtete Kompetenzen fehlen, werden Ausgleichsmassnahmen zur Auflage gemacht. Diese Ausgleichsmassnahmen können in zwei Varianten absolviert werden.