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FS Grundrechte in der Sozialhilfe-Praxis – Möglichkeiten und Grenzen von Auflagen, Weisungen und Sanktionen 

Das Fachseminar befasst sich mit den zahlreichen Verbindungen zwischen Sozialhilfe und Rechtsstaatlichkeit. Zu klären sind unter anderem die Bedeutung der verfassungsrechtlichen Grundsätze für die Praxis und die Ausgestaltung der Sozialhilfe im Alltag.

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In der Übersicht

Sozialarbeitende und Behörden stehen in der Praxis der Sozialhilfe täglich vor schwierigen Entscheidungen. Mit der Anordnung von Auflagen, Weisungen und Sanktionen greifen sie unmittelbar in die Grundrechte der betroffenen Personen ein. In wichtigen Themen wie Arbeit, Wohnen, Persönlichkeitsschutz und auch im Verfahren stellen sich grundrechtsrelevante Fragen. Zahlreiche Spannungsfelder und Schwierigkeiten erschweren den grundrechtskonformen Vollzug der Sozialhilfe.

Dieses Fachseminar befasst sich mit dem engen Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und Grundrechten. Die Bedeutung der Grundrechte für die Praxis und die konkrete Ausgestaltung der Sozialhilfe im Alltag werden vertieft dargelegt. Es wird mit praktischen Beispielen aufgezeigt, was es für rechtsgültige Entscheidungen zu beachten gilt.

Mehr Informationen
  • Welche Grund- und Menschenrechte sind für die Sozialhilfe relevant?
  • Welche Einschränkungen sind möglich?
  • Wann rechtfertigt eine Massnahme den Eingriff in ein Grundrecht?
  • Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
  • Was bedeutet es, Ermessen auszuüben und was ist dabei zu beachten?
  • Was unterscheidet Güterabwägung von Ungleichbehandlung?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen Not- und Sozialhilfe?
  • Wann sind Leistungseinstellungen zulässig?

Anhand von konkreten Fallkonstellationen aus der Praxis werden die Spannungsfelder aus der grundrechtlichen und der sozialarbeiterischen Perspektive herausgearbeitet und diskutiert.

Ziele


Die Teilnehmenden

  • wissen, welche verfassungsrechtlichen Bestimmungen für ihre tägliche Arbeit wesentlich sind,
  • können zwischen zulässigen und unzulässigen Einschränkungen der Grundrechte unterscheiden,
  • reflektieren ihre Rolle als Sozialarbeitende und Behörde bei der Verwirklichung der Grundrechte,
  • erhalten konkrete Handlungsinstrumente für den alltäglichen Umgang mit schwierigen Situationen.

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Facts

Programmstart

13.09.2023

Programmende

14.09.2023

Anmeldeschluss

11.08.2023

Dauer

2 Tage

Kosten

CHF 940.–

Inkl. Leitfaden «Grund- und Menschenrechte in der Sozialhilfe».

Programmleitung
  • Dr. Gülcan Akkaya
Programmart

Seminar

Unterrichtszeiten

Mittwoch 09:15 bis 15:45 Uhr, anschliessend Apéro
Donnerstag 09:15 bis 16:45 Uhr

Unterrichtssprache
  • Deutsch
Durchführungsort

Luzern

Dozierende
  • Thomas Grossen, Rechtsanwalt Zürich, Vertrauensanwalt der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht
  • Dr. Gülcan Akkaya, Dozentin und Projektleiterin, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit
Zielgruppe
  • Sozialarbeitende
  • Mitarbeitende und Mitglieder von Sozialbehörden
  • Mitarbeitende von privaten und kirchlichen Beratungsstellen
  • alle Personen, die beruflich mit Sozialhilfebeziehenden zu tun haben
Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Die Teilnehmenden erhalten im Vorfeld des Fachseminars die Gelegenheit, Fragen und eigene Fälle einzubringen, auf welche im Rahmen der Möglichkeiten eingegangen wird.

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Weitere Informationen

  • Buchtipp aus unserem Verlag: «Grund- und Menschenrechte in der Sozialhilfe – Ein Leitfaden für die Praxis»

Anmeldung

  • Hier geht's zur Anmeldung 

Ausschreibung

  • Hier geht's zur Ausschreibung  

Kursleitung

Dr. Gülcan Akkaya

Dozentin und Projektleiterin

+41 41 367 48 91

E-Mail anzeigen

Kontakt

Barbara Käch

Programmorganisatorin

+41 41 367 48 57

E-Mail anzeigen

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