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FS Eigene Vorsorge – Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag Für Urteilsunfähige entscheiden

Das Fachseminar setzt sich mit den neuen rechtlichen Grundlagen, ihren rechtlichen Wirkungen, den Grundsätzen sowie der Rechten und Pflichten des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung auseinander.

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In der Übersicht

Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung stehen zwei neue Rechtsinstitute zur Verfügung, die das Selbstbestimmungsrecht von hilfsbedürftigen Personen erweitern und die Anordnung von behördlichen Massnahmen vermeiden können. Der Vorsorgeauftrag gibt handlungsfähigen Personen die Möglichkeit, eine natürliche oder juristische Person zu bezeichnen, die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit für ihre persönlichen Belange und/oder ihre Betreuung oder für die Erledigung ihrer finanziellen Angelegenheiten zuständig ist. Die Patientenverfügung erlaubt es, verbindliche Anordnungen zur medizinischen Behandlung bei Urteilsunfähigkeit zu geben.

Die Teilnehmenden des Fachseminares kennen

Mehr Informationen
  • die neuen rechtlichen Grundlagen des Vorsorgeauftrages und der Patientenverfügung, insbesondere die Voraussetzungen einer gültigen Errichtung,  ihre rechtlichen Wirkungen sowie das Verhältnis zu den behördlichen Massnahmen, 
  • ihre (neuen) Aufgabenfelder und Handlungsmöglichkeiten bei der Beratung von urteilsfähigen Personen, für die die Errichtung eines Vorsorgeauftrages oder eine Patientenverfügung in Frage kommt, 
  • die Grundsätze, die von den Adressaten der beiden Rechtsinstitute zu beachten sind,  die Rechte und Pflichten, die für beauftragte Personen gelten.

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Facts

Studienstart

Auf Anfrage

Dauer

1 Tag

Kosten

CHF 400.–

Studienleitung
  • Prof. Dr. Daniel Rosch
Studienleitung (extern)

Jürg Gassmann

Programmart

Seminar

Unterrichtszeiten

09:10 Uhr bis 16:45 Uhr

Durchführungsort

Luzern

Zielgruppe
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Sozialarbeitende
  • Pflegepersonal
  • Juristinnen und Juristen
  • weitere Interessierte
Anbieter

Soziale Arbeit

Methodik

Das Fachseminar wird im Co-Teaching geführt.

Bemerkungen
  • Administrative Fragen: Kontakt 
  • Inhaltliche Fragen: Leitung

Weitere Informationen

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  • Fachseminare zum neuen Erwachsenenschutzrecht

  • Alle Angebote zu Kindes- und Erwachsenenschutz

Leitung

Prof. Dr. Daniel Rosch

Dozent und Projektleiter

+41 79 313 90 09

E-Mail anzeigen

Leitung

lic.iur. Jürg Gassmann

Ajdin Orucevic

Sachbearbeiter Weiterbildung

+41 41 367 48 67

E-Mail anzeigen

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